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Freitag, 31. Oktober 2008

Gilt die Impressumspflicht auch für Newsletter?

50 Prozent der (Werbe)-Newsletter genügen nicht den grundlegendsten rechtlichen Anforderungen

Die IT-Recht Kanzlei wird häufig mit der Überprüfung gewerblicher Internetpräsenzen beauftragt. In diesem Rahmen zeigt sich in fast 50 % aller Fälle, dass die dort angebotenen (Werbe)-Newsletter nicht einmal den grundlegendsten rechtlichen Anforderungen genügen. Dies fängt schon damit an, dass die meisten der überprüften Newsletter kein Impressum enthalten – ein abmahnträchtiger Fehler, der schnell teuer zu stehen kommen kann.” mehr

Quelle: http://www.marketing-boerse.de/News/

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