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Donnerstag, 23. Oktober 2008

Gemeinsame Vergütungsregeln für die Belletristik

(Presse-Information, Berlin, 18.01.05 / Quelle: VS)

Die Vertreter des Verbands deutscher Schriftsteller (VS) sowie eine repräsentative Anzahl deutscher Belletristikverlage stimmten den “Gemeinsamen Vergütungsregeln für Autoren belletristischer Werke in deutscher Sprache” zu, die im vergangenen Jahr als Kompromiss vom Bundesjustizministerium erarbeitet wurden. Diese Vermittlung war notwendig geworden, weil die Gespräche über gemeinsame Vergütungsregeln zwischen der eigens dafür gegründeten Verlegervereinigung und dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) im September 2003 ergebnislos abgebrochen worden waren. “Ich bin froh, dass ein großer Teil der deutschen Belletristikverlage sich bereit erklärt hat, diese Vereinbarung mit dem Verband deutscher Schriftsteller zu unterzeichnen. Damit haben Verlage und Autoren in der Belletristik jetzt eine klare Orientierung”, sagte Dr. Jürgen A. Bach, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses im Börsenverein des Deutschen Buchhandels.

Der Kompromiss-Vorschlag des Bundesjustizministeriums sieht vor, dass der Autor im Regelfall mit zehn Prozent am Nettoverkaufspreis jedes verkauften und nicht remittierten Hardcover-Exemplars beteiligt wird, in begründeten Ausnahmefällen kann das Autorenhonorar auch darunter liegen. Bei großen Verkaufserfolgen gelten ansteigende Vergütungsstaffeln. Für Taschenbücher gelten gesonderte Regelungen, bei bis zu 20.000 verkauften Exemplaren erhalten die Autoren fünf Prozent, auch hier gilt eine ansteigende Vergütungsstaffel. Der Erlös aus der Verwertung buchferner Nebenrechte geht zu 60 Prozent, der aus anderen Nebenrechten zur Hälfte an den Autor. In der Regel zahlen die Verlage einen Vorschuss an die Autoren, aber kleine und mittlere Verlage können, sofern es die Umstände rechtfertigen, davon abweichen.

Die Honorarkommission “Belletristik” des VS hatte diesen Kompromiss-Vorschlag nach langwierigen Beratungen dann doch abgesegnet. “Es ist uns nicht leichtgefallen, diesem Vorschlag zuzustimmen”, räumte Dr. Fred Breinersdorfer, Vorsitzender des VS, ein “aber wir sehen in den Zeiten von Hartz IV in dieser Vereinbarung, mit der Mindeststandards geschaffen wurden, eine wirksame Absicherung gegen Honorardumping”. Die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries: “Ich freue mich über diesen ersten Abschluss Gemeinsamer Vergütungsregeln. Die Mediation, deren Ergebnis diese Einigung ist, hat das Bundesministerium der Justiz gerne übernommen. Denn das Gesetz von 2002, mit dem Neuland betreten werde, soll auch in der Praxis ein Erfolg werden.”

Das “Gesetz zur Verbesserung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern” ist am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass sich Urheber und Verwerter auf gemeinsame Vergütungsregeln einigen. Nachdem sich die Verlegervereinigung Belletristik im Oktober 2003 nach dem Scheitern der Gespräche mit dem VS aufgelöst hatte, haben Vertreter der Verlage Rowohlt, Fischer, Antje Kunstmann, Hanser, Berlin Verlag, Lübbe, Piper, Seemann-Henschel sowie Random House für die belletristischen Verlage die Verhandlungen mit dem Bundesjustizministerium geführt.

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