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Dienstag, 25. November 2008

Schadensersatz wegen unerlaubter Nutzung von Fotos

LG München I - Schadensersatz wegen unerlaubter Nutzung von Fotos (Getty Images)

Pressemitteilung von: Hoffmann Rechtsanwälte & Steuerberater

(openPR) - Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 18.09.2008 (Az.: 7 O 8506/07) einen EDV-Unternehmer, der 6 Getty-Images Fotos auf seinen Webseiten eingebunden hatte, ohne hierfür über Lizenzen zu verfügen, zur Zahlung von Schadensersatz in der von Getty Images begehrten Höhe (pro Bild zwischen 450,00 bis 1.100,00 EUR) und eines 100% Verletzerzuschlages wegen unterlassener Urheberbenennung (zusammen ca. 10.500,00 EUR) verurteilt. weiterlesen
6. Fazit

Unabhängig davon, ob es sich um Allerweltsfotos oder künstlerische Fotos handelt: Werden diese ohne Einwilligung des Fotografen oder Rechteinhabers im Internet genutzt, ist der Nutzer sowohl zur Unterlassung (Abmahnkosten !) als auch zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, bei unterlassener Urheberbenennung in doppelter Höhe. Je nach Anzahl der Fotos und Tarifhöhe kann sich der Schadensersatz dann auf mehrere 1000 EUR beziffern.

Daher: Handelt es sich tatsächlich um Allerweltsfotos: Selber machen! Sonst: Anfrage Rechteinhaber oder sein lassen! (fett jmw)

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