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Dienstag, 9. Dezember 2008

Neues Urteil zum Bilderklau

"Bilderklau: Portalbetreiber haften für rechtswidrige Taten ihrer Nutzer

Nun ist das Thema "Marions Kochbuch" höchstrichterlich geklärt. Der Betreiber von www.marions-kochbuch.de hat in den letzten Monaten verstärkt Betreiber von gewerblichen und privaten Internetseiten abgemahnt, da Bilder von Lebensmitteln (Brötchen, Birne etc.) unerlaubt im Internet (etwa über Google) kopiert und übernommen wurden. Da in jedem Fall eine Lizenzgebühr als Schadensersatz geltend gemacht wurde (ca. EUR 500,00 pro Bild) und mehrere Tausend Webseiten-Betreiber abgemahnt wurden, konnte man hier schon von einem Geschäftsmodell sprechen. Die Landgerichte sind der Ansicht des Betreibers von Marions-Kochbuch weitestgehend gefolgt und haben die Abmahnungen bestätigt. Die Presse hat sich inzwischen dem Thema angenommen und etwa mit "Abzocke im Internet - Teure Informationsfallen" (PlusMinus) betitelt. Ein höchstrichterliches Urteil lag indes noch nicht vor. Nunmehr hat sich der 5. Senat des OLG Hamburg (Az. 5 U 165/06) mit der Frage beschäftigt, ob der Betreiber eines Koch-Portals im Internet für die rechtswidrige Einstellung von rechtswidrig aus dem Internet übernommenen Bilder durch seine Nutzer haftet. TENOR: Der Betreiber haftet für die Einstellungen seiner Nutzer, auch wenn er keine Kenntnis hiervon hatte." weiterlesen

Quelle: http://www.it-rechtsinfo.de

(siehe auch: juttas-schreibblog.blogspot.com/2008/10/kochbuch-abmahner-geht-gegen-tv.html)

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