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Donnerstag, 12. Februar 2009

Gericht verbietet nicht genehmigte Übernahme von Pressemitteilungen im Web

"Da auch Pressemitteilungen vom Urheberrechtsgesetz geschützt seien, dürfen sie nicht ohne Genehmigung im Internet veröffentlicht werden. Dies hat jüngst das Landgericht (LG) Hamburg entschieden (Az. 308 O 793/06, PDF-Datei). Das Verbot gilt aber nur dann, wenn nicht die Quelle genannt wird. Auch Mitteilungen von Behörden und Gerichten dürfen ohne gesonderte Genehmigung online gestellt werden." weiterlesen

Quelle: http://www.heise.de

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