"Da auch Pressemitteilungen vom Urheberrechtsgesetz geschützt seien, dürfen sie nicht ohne Genehmigung im Internet veröffentlicht werden. Dies hat jüngst das Landgericht (LG) Hamburg entschieden (Az. 308 O 793/06, PDF-Datei). Das Verbot gilt aber nur dann, wenn nicht die Quelle genannt wird. Auch Mitteilungen von Behörden und Gerichten dürfen ohne gesonderte Genehmigung online gestellt werden." weiterlesen
Quelle: http://www.heise.de
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