Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind(siehe u. a. www.internet-law.de/2009/03/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen.html, http://tinyurl.com/d7x325 und www.heise.de/tp/blogs/5/135462
Wenn man mich fragt, ist das weltfremd, und das ganze Web 2.0 wird so ad absurdum geführt. Aber ich sag ja, als Blogger steht man mit einem Bein im Gefängnis.
Vermutlich kennt das Landesgericht seine eigenes Impressum nicht. Denn dort steht:
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