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Samstag, 28. März 2009

Umsatzsteuer auf Ausschüttungen von VG-Wort

Na sowas, das wusste ich allerdings nicht, und ich bin auch nicht auf die Idee gekommen, dass die Ausschüttungen von VG-Wort umsatzsteuerpflichtig sein könnten. Die gute Nachricht: man die Umsatzsteuer von VG-Wort zurückfordern. Näheres hier

Quelle: http://www.akademie.de/

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