Na sowas, das wusste ich allerdings nicht, und ich bin auch nicht auf die Idee gekommen, dass die Ausschüttungen von VG-Wort umsatzsteuerpflichtig sein könnten. Die gute Nachricht: man die Umsatzsteuer von VG-Wort zurückfordern. Näheres hier
Quelle: http://www.akademie.de/
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vor 4 Jahren
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