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Montag, 25. Mai 2009

e-Petitionen: Zwangsouting ohne Argumente

"Wer eine öffentliche Petition auf elektronischem Wege unterstützt, erscheint in einer öffentlichen Liste der Mitzeichner. Die Begründungen für dieses Zwangsouting sind jedoch wenig überzeugend." weiterlesen

Siehe dazu auch: www.perl-blog.de/2008/11/bundestag-web-einsnull.html

Quelle: http://www.heise.de/tp/

Der Artikel spricht mir aus dem Herzen. Ich setze mich gern ein und unterschreibe Petitionen wie zum Beispiel gegen die Waldschlößchenbrücke. Dass man das mit seinem Klarnamen tun muss, sehe ich ein. Was ich aber nicht einsehe ist, dass meine Unterschrift später über Google gefunden wird. Man ist eh schon gläsern genug, da möchte ich selbst entscheiden, was ich öffentlich mache.

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