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Donnerstag, 30. Juli 2009

Vergütung von Online-Texten bei VG-Wort. I: Allgemeines

So, ich habe mich ein bisschen schlauer gemacht in Sachen Vergütung von Online-Texten bei VG-Wort.

Wie ich schon mehrfach gepostet hatte (siehe vor allem »Meldung von Texten im Internet bei VG-Wort« http://tinyurl.com/n4st55) werden Tantiemen für Texte (auch kostenfreie, nicht kopiergeschützte Downloads (PDF)) im Internet ausgeschüttet, vorausgesetzt, sie sind »geschlossene Beiträge ab 1.800 Anschlägen«. Dabei ist es unerheblich, ob die Texte auf fremden oder eigenen Websites (auch Blogs) eingestellt wurden. Es spielt auch keine Rolle, wann der Text eingestellt wurde. Eine weitere Voraussetzung für die Ausschüttung ist eine Mindestzahl an Aufrufen (Klicks) des Textes; für 2008 waren das 1.499, wobei Mehrfachausrufe von demselben PC nicht mitgezählt werden (darauf, dass es Tricks gibt, sie zu umgehen, will ich hier lieber nicht eingehen), ebenso wenig Suchmaschinen, für 2009 steht sie noch nicht fest. 1.499 Klicks pro Jahr sind allerdings so viele, dass kaum ein Blogger damit Einnahmen erzielen kann.

Außerdem werden Tantiemen nur an deutsche AutorInnen gezahlt. Infos zu Sonderfällen (in Deutschland lebende und arbeitende Ausländer usw.) gibt es bei der VG Wort. Und gezählt werden nur Besucher der Seite aus Deutschland.

Wird fortgesetzt mit der Anleitung, wie Sie Ihre Texte melden können, falls Sie nach all den Einschränkungen überhaupt noch daran interessiert sind. Es ist nämlich ziemlich aufwändig.

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