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Freitag, 16. Oktober 2009

jeweils bis zum 15. 11.: Elias Canetti-Stipendium

Die Stadt Wien stiftet zu Ehren des Nobelpreisträgers für Literatur, Elias Canetti, Jahresstipendien für begabte Wiener Autorinnen und Autoren in der Höhe von monatlich 1.500 Euro bis zu einem Jahresbetrag von 72.000 Euro.

Das Stipendium wird zur Förderung größerer literarischer Arbeiten auf die Dauer von jeweils einem Jahr, mit der Möglichkeit der Verlängerung bis zu einer Höchstdauer von drei Jahren, vergeben.

  • Das Stipendium wird an Autorinnen und Autoren verliehen, die sich einer größeren schriftstellerischen Arbeit widmen wollen. Durch das Stipendium soll ermöglicht werden, dass diese sich über einen längeren Zeitraum hinweg ausschließlich und ohne materielle Sorge auf ihre schriftstellerische Arbeit konzentrieren können.
    • Voraussetzungen
      • Persönliche Bewerbung
      • Wohnsitz in Wien oder besonderes Naheverhältnis zu dieser Stadt
    • Beilagen
      • Lebenslauf mit Beschreibung des künstlerischen Werdegangs
      • Darlegung der literarischen Arbeit, für die ein Stipendium gewährt werden soll
  • Personen, die bereits mit einem Preis, einem Arbeitsstipendium der Stadt Wien oder des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst ausgezeichnet wurden, sind von der Zuerkennung eines Elias Canetti-Stipendiums nicht ausgeschlossen.
  • Das Stipendium wird vom amtsführenden Stadtrat für Kultur und Wissenschaft auf Grund des Vorschlages der für die Vergabe der Preise vom Bürgermeister der Stadt Wien bestellten Jury zuerkannt. Nach der Zuerkennung werden die Namen der Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Jurorinnen und Juroren im "Amtsblatt der Stadt Wien" veröffentlicht. Die Bewerberinnen und Bewerber werden vom Ergebnis in Kenntnis gesetzt. Die Jurorinnen und Juroren sind zu strenger Verschwiegenheit über die Beratungen und über die ihnen in ihrer ehrenamtlichen Eigenschaft bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet.
    Die Zuerkennung des Stipendiums erfolgt nach freiem Ermessen und ist unter Ausschluss jeden Rechtsweges unanfechtbar. Es besteht kein Rechtsanspruch.
  • Die Stipendiatin oder der Stipendiat hat sich zu verpflichten, jeweils bis Ende Oktober eines jeden Arbeitsjahres über die bisherige Arbeit zu berichten und kann gegebenenfalls die Verlängerung des Stipendiums beantragen. Die Stipendiatin oder der Stipendiat soll ferner innerhalb einer angemessenen Frist die Ergebnisse der Arbeit der Öffentlichkeit zugänglich machen und in der Publikation darauf hinweisen, dass diese Arbeit durch die Gewährung eines Elias Canetti-Stipendiums der Stadt Wien gefördert wurde.
  • Die Einstellung des Stipendiums wegen Nichteinhaltung der Ausschreibungsbedingungen sowie die Aberkennung wegen schwerwiegender Verfehlungen bleiben vorbehalten. Beide Maßnahmen können vom amtsführenden Stadtrat für Kultur nach Anhören der Jurorinnen und Juroren getroffen werden.
  • Die Laufzeit des Stipendiums beginnt am 1. Jänner und endet am 31. Dezember.
  • Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt monatlich zu jeweils 1.500 Euro.
  • Die Bewerbungen können bis jeweils 15. November an die Kulturabteilung gerichtet werden.
Ausschreibung http://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/canetti.html

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