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Mittwoch, 27. Juni 2012

Platz 1 der ultimativen Bürokratensätze

Ah ja. Gut zu wissen:

"Im Sinne der Anhänge dieser Verordnung bedeuten Ausdrücke wie „erforderlichenfalls“, „geeignet“, „angemessen“ und „ausreichend“ im Hinblick auf die Ziele dieser Verordnung erforderlich, geeignet, angemessen und ausreichend.

(VERORDNUNG (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene (ABl. Nr. L 139/1), ber. durch ABl. Nr. L 226/3 vom 25.6.2004 http://tinyurl.com/8xthrmn)

Lesenswert die Glosse dazu mit dem Titel "Was ist ein Ei" auf http://www.achgut.de/dadgd/view_article.php?aid=1386&ref=2341

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