Für alle Veranstaltungen muss ein Kostenträger nachgewiesen werden, der die Übernahme der Hälfte der Honorarkosten bescheinigt bzw. einen höheren Prozentsatz übernimmt. Diese Bescheinigung ist dem Antrag beizufügen. Die GESELLSCHAFT FÜR LITERATUR kann sich mit maximal 125,00 € pro Lesung beteiligen. Alle über das Autorenhonorar evtl. hinausgehenden Kosten (Reisekosten, Raummieten, Organisation, Versicherungen etc.) sind vom Mitveranstalter zu tragen.
Die GESELLSCHAFT FÜR LITERATUR rechnet direkt mit den einzelnen Autorinnen und Autoren ab. Dazu ist es erforderlich, dass Name und Anschrift unmittelbar nach erfolgter Lesung mitgeteilt werden, damit den Autoren der Honorar-Bogen zur Abrechnung zugeschickt werden kann.
Aus allen Vorankündigungen, die im Zusammenhang mit einer Lesung erfolgen (z.B. in Form von Handzetteln, Einladungen, Prospekten, Plakaten, Pressemitteilungen), muss der Hinweis auf die Beteiligung der GESELLSCHAFT FÜR LITERATUR IN NRW hervorgehen, vor allem aber der Hinweis, dass die Veranstaltung
mit Unterstützung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen stattfindet. Dieser Hinweis ist in gleicher Weise sichtbar wie die eigenen Angaben des Veranstalters anzubringen. Belegexemplare sind an die Geschäftsstelle der Gesellschaft einzusenden. Wir bitten um Beachtung, dass bei fehlender Angabe der Zuschuss seitens des zuständigen Ministeriums bzw. des Landesrechnungshofes einbehalten bzw. zurückgefordert werden kann.
Das entsprechende LOGO kann bei der GESELLSCHAFT FÜR LITERATUR auch in digitaler Form angefordert werden. Anträge für das folgende Jahr sind jeweils bis Mitte November des Vorjahres an die Geschäftsstelle der Gesellschaft zu richten.
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