Seiten

Montag, 15. Dezember 2008

Meldung von Texten im Internet bei VG-Wort

Vor einiger Zeit erreichte mich die folgende Information von VG-Wort auf meine Frage nach Vergütung für Internettexte auch im eigenen Blog und die Frage, woher ich überhaupt weiß, welche Betreiber von Internetportalen, auf denen man veröffentlicht hat, Zählpixel eingerichtet haben:

"Für die Meldung von Texten im Internet gilt:
Die Meldung erfolgt ausschließlich über unser Online-Meldesystem. Ein Wahrnehmungsvertrag ist jedoch nicht erforderlich.
Gemeldet werden können geschlossene Beiträge ab 1800 Anschlägen die im Kalenderjahr 2008 offen als Text oder in Form eines kostenfreien nicht kopiergeschützten Downloads (PDF) im Internet einstehen. Dateien in anderen Formen können momentan nicht berücksichtigt werden. Für Lyrik gilt kein Mindestumfang. Dabei ist für diese Tantieme unerheblich, ob auch eine Druckfassung der Texte vorliegt und ob bzw. in welcher Abteilung diese bereits gemeldet wurde. Das Ersteinstellungsdatum der Texte ("Erscheinungsjahr") spielt für diese Tantieme keine Rolle.

Alle Texte im Internet, die die beiden Grundkriterien (Umfang und Mindestzugriff) erfüllen, können unter dem Menüpunkt "Texte im Internet" gemeldet werden. Eine Aufteilung von Textinhalten nach den aus dem Print-Bereich bekannten Abteilungen der VG WORT erfolgt hier nicht.

Die wichtigste Grundlage für die Ausschüttung bildet die Zugriffszählung, die über ein sog. Zählpixel realisiert wird. Dieses Pixel muß im Quelltext einer HTML Seite oder im Downloadlink eingebaut werden. Die Zählpixel werden als sog. Vorpixel vor der eigentlichen Textmeldung eingebaut. Erreicht der Text eine erforderliche Anzahl an Zugriffen von deutschen Rechnern aus, muss die eigentliche Textmeldung nachgereicht werden um eine Tantieme zu erhalten.

Vorpixel erhält jeder Beteiligte in seinem persönlichen Account oder über den Menüpunkt "Vorpixel Bestellung" im Online Meldesystem. Unter letzterem Punkt abgeholte Vorpixel können im eigenen Account jedoch nicht recherchiert werden. Die Auskunft über Zählerstart und Mindestzugriff erhalten Sie im eigenen Account (dort abgerufene Vorpixel oder Vollpixel) oder unter dem Menüpunkt "Vorpixel Recherche" im Meldesystem.

Daraus ergibt sich auch, daß bei Internettexten die eigentliche Meldung erst einmal nicht wichtig ist. Viel entscheidender ist es, das Zählpixel einzustellen. Ist dies geschehen, hat die konkrete Meldung Zeit (für die erste Ausschüttung z.B. bis Anfang 2008 für alle 2007 "verpixelten" Texte). Beim Einbau gegen Ende eines Erhebungsjahres (Kalenderjahres) wird der Mindestzugriff für den einzelnen Text in den meisten Fällen nicht mehr erreicht.

Für das Erhebungsjahr gibt es eine Sonderausschüttung für Urheber. Informationen dazu finden Sie unter http://www.vgwort.de/metis_sonderaus.php.

Da Sie in der Regel keinen Zugriff auf den Quellcode der jeweiligen Seiten haben, muß der Verlag oder die Organisation den Pixeleinbau übernehmen. Da sowohl Verlage als auch Organisationen melden und Tantiemen erhalten können, sollte es aber möglich sein, dies zu erreichen. Ob ein Betreiber bereits Zählpixel eingebaut hat, lässt sich durch einen Blick in den Quelltext der jeweiligen Internetseite klären.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.vgwort.de/metis.php"

(Abdruck mit freundlicher Genehmigung von VG-Wort)

(Siehe dazu auch den Eintrag http://www.igda.net/blog/?p=2551)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen