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Samstag, 7. Februar 2009

Generelle Zulässigkeit von Links

"Das Verlinken von Websites ist gängige Praxis und ein unverzichtbarer Bestandteil zum Funktionieren des Netzes.
  • Aber wer haftet für solche auch Hyperlinks genannten Querverbindungen ?
  • Was geschieht, wenn der Betreiber einer Seite, zu der man einen Link gesetzt hat, dort rechtswidrige Inhalte anbietet?
  • Müssen diese fremden Seiten regelmäßig auf deren Inhalt kontrollieren?
  • Ist es unter juristischen Gesichtspunkten nicht viel zu gefährlich, Links in die eigen Website?
  • Kann man sich durch die Verwendung eines sogenannten "Disclaimers" von einer möglichen Haftung freizeichen?"
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Autor: Sören Siebert

Quelle: http://www.e-recht24.de/

Andererseits habe ich gelesen, dass das Verlinken zu amazon verboten ist. Ach, je mehr man in die Materie einsteigt, um so verwirrender wird es. Ich gebe es erst einmal auf. Das waren noch Zeiten, als man ohne eine Gesetzessammlung auf dem Schreibtisch bloggen konnte. jmw

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