"Das Landgericht Köln sorgt womöglich für neue Bauchschmerzen bei Betreibern von Foren und Internet-Plattformen. Kern der Entscheidung (Beschluss vom 09.04.2008 Az: 28 O 690/07) ist dabei ein mittlerweile häufiger Passus in den AGB vieler Betreiber: Die Einräumung von uneingeschränkten Nutzungsrechten." weiterlesen
Quelle: http://www.e-recht24.de
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vor 5 Jahren
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