"Das Landgericht Köln sorgt womöglich für neue Bauchschmerzen bei Betreibern von Foren und Internet-Plattformen. Kern der Entscheidung (Beschluss vom 09.04.2008 Az: 28 O 690/07) ist dabei ein mittlerweile häufiger Passus in den AGB vieler Betreiber: Die Einräumung von uneingeschränkten Nutzungsrechten." weiterlesen
Fazit:Ein weiteres Bauchschmerz-Urteil für Betreiber von Internet-Plattformen. Denn folgt man diesem Urteil, stehen Plattform-Betreiber haftungsrechtlich in Zukunft deutlich schlechter dar als bisher, sofern sie sich in ihren AGB uneingeschränkten Nutzungsrechte einräumen lassen. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Die Unterscheidung von "eigenen" und "fremden" Inhalten wird darüber hinaus noch nebulöser.
Quelle: http://www.e-recht24.de/
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