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Freitag, 27. Februar 2009

OLG Brandenburg: Online-Rechnung ist ausreichend

"Hat ein Kunde, der online Leistungen in Anspruch nimmt oder Waren bestellt,einen Anspruch auf einen Rechnung in Papierform? Das OLG Brandenburg hatte mit seinem Urteil vom 5.11.2008 (Az. 7 U 29/08) darüber zu entscheiden, ob es ausreichend ist, wenn ein gewerblicher Anbieter einem Verbraucher lediglich eine über das Internet abrufbare Rechnung zur Verfügung stellt." weiterlesen

Quelle: http://www.e-recht24.de/

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