"Hat ein Kunde, der online Leistungen in Anspruch nimmt oder Waren bestellt,einen Anspruch auf einen Rechnung in Papierform? Das OLG Brandenburg hatte mit seinem Urteil vom 5.11.2008 (Az. 7 U 29/08) darüber zu entscheiden, ob es ausreichend ist, wenn ein gewerblicher Anbieter einem Verbraucher lediglich eine über das Internet abrufbare Rechnung zur Verfügung stellt." weiterlesen
Quelle: http://www.e-recht24.de/
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vor 5 Jahren
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