Viele Autoren setzen also das Copyrightzeichen unter ihre Texte (siehe meine Einträge dazu hier und hier), machen sich aber Gedanken, wie sie das Recht an ihren Texten zusätzlich beweisen können.
Eine beliebte Methode ist das Verschicken von Texten an sich selbst per Einschreiben-Rückschein. Das gilt aber nicht als Beweis, da der Umschlag leer sein kann. Eine Alternative ist, die Texte im Beisein eines Notars in einen Umschlag zu legen und zu verschließen. Das wird allerdings teuer. Als Beweis, dass das Kuvert nicht leer ist, kann man es so mit Tesafilm umwickeln, dass es beim Öffnen zerstört wird und die Briefmarken am Tesafilm kleben bleiben, und sich dreimal per Einschreiben schicken. Dreimal deshalb, damit man sie beim eigenen Anwalt, beim gegnerischen Anwalt und eventuell vor Gericht öffnen kann.
Nachtrag: Aber das ist alles nicht sicher, denn wie will man nachweisen, dass der andere den Text nicht doch eher geschrieben hat?
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vor 5 Jahren
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