(Fortsetzung des Beitrages
Über das ach so beliebte ©-Zeichen. I)
Bei eigenen Bildern, die man ins Internet stellt, ist ein Copyrightvermerk mit dem ©-Zeichen (am besten als Wasserzeichen) jedoch wichtig, da viele Fotos ohne Erlaubnis des Rechteinhabers von fremden Webseitenbetreibern auf deren eigene Seiten kopiert oder verlinkt, vulgo geklaut, werden. Der Datentransfer kann bei einer solchen Verlinkung teuer werden, wenn der Traffic, den man bei seinem Hoster gebucht hat, dadurch überschritten wird. Deshalb wird das als
Traffic-Diebstahl auch strafrechtlich verfolgt.
Das muss noch nicht einmal mit Absicht geschehen, da die meisten Benutzer immer noch nichts vom
Urheberrecht gehört haben. Doch das nützt nicht vor Strafe. Berühmt geworden ist das Brötchen (siehe
hier und meinen
Eintrag in diesem Blog) auf der berühmt-berüchtigten Seite
Marions Kochbuch, das jeder, der auf den Auslöseknopf einer Kamera drücken kann, hätte aufnehmen können. Über achthundert Betreiber stellten das Foto auf ihrer Homepage ein und sollten 6.000 Euro für die Lizenznachzahlung und die Kosten für die Abmahnung bezahlen. Ein Unternehmer, der sechs Fotos von der Bildagentur Getty-Images auf seinen Webseiten eingebunden hatte, wurde zur Zahlung von Schadensersatz (pro Bild zwischen 450 bis 1.100 Euro) und eines Verletzerzuschlags wegen unterlassener Urheberbenennung – insgesamt rund 10.500 Euro – verurteilt (siehe meinen
Beitrag hier im Blog).
Es ist also immer wichtig, die Bildrechte zu beachten. Das gilt natürlich auch für Printmedien wie zum Beispiel Titelbilder für eigene Bücher oder für Zeitschriften, in denen man ein Bild abdrucken möchte. Achtung:
Die Bildrechte können auch für Werke alter Meister gelten, da oft Museen die Rechte daran besitzen.
Übrigens, kaum jemand weiß
, dass auch Avatare dem Urheberrecht unterliegen. Sie dürfen also nicht so ohne weiteres ein fremdes Bildchen dafür benutzen, nur weil es so hübsch ist (siehe dazu
http://tinyurl.com/3yl6q3p).
Ein sehr gutes Forum zum Thema Bilderklau habe ich
hier gefunden.
Nebenbei: Selbst das ungefragte Verlinken kann teuer werden. Man darf zum Beispiel ohne Erlaubnis nicht mehr zu
amazon verlinken (und deshalb werde ich das hier auch nicht tun. –
Zum Copyrightzeichen siehe auch
Über das ach so beliebte ©-Zeichen. III
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