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Freitag, 6. Februar 2009

Urheberrechtlicher Schutz bei unberechtigten Verbreitung eines Gedichts im Internet

Urteil des OLG Saarbrücken Beschluss vom 29.10.2007, 1 W 232/07 zum urheberrechtlichen Schutz bei unberechtigten Verbreitung eines Gedichts im Internet

"Auch kürzere Gedichte und Texte sind schon vom Urheberrecht erfaßt (kleine Münze des Urheberrechts). Entsprechend sind Übernahmen und auch die Verbreitung im Internet untersagt, wenn keine entsprechende Zustimmung vorliegt."* weiterlesen

(Das betrifft auch kurze Ausschnitte von Gedichten von Benutzern in Profildarstellungen! jmw)

Quelle: http://www.jur-blog.de/

*Ich finde es allerdings übertrieben, wenn ein Autor jemanden verklagt, nur weil der einzelne Verse aus einem seiner Gedichte in seine Signatur aufgenommen hat (vorausgesetzt, er hat den Verfassernamen dazugeschrieben). Das ist doch Werbung für den betreffenden Autor. Es sei denn, der Betreffende veröffentlicht Beiträge in Foren, mit denen der Autor nicht in Zusammenhang gebracht werden will wie Foren von Rechtsextremisten oder Sekten. Aber das wird wohl eher die Ausnahme sein. jmw

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