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Sonntag, 2. Januar 2011

Was haben Walter Benjamin, F. Scott Fitzgerald, Walter Kollo und Paul Klee gemeinsam?


Genau: Ihre Werke sind seit dem 1. Januar 2011 so wie  die Werke vieler anderer Personen, darunter Schriftsteller, Komponisten und Maler – insgesamt fast 700  –, gemeinfrei, weil das Todesjahr 70 Jahre zurückliegt und damit das Urheberrecht erloschen ist. Dieser Tag wird als „Public Domain Day“ in aller Welt gefeiert, so am 14. 1. 2011 in Berlin (Infos dazu siehe hier).

Die bekanntesten deutschsprachigen Schriftsteller, die gemeinfrei wurden, sind Walter Benjamin, Carl Einstein, Walter, Hasenclever, Hugo Herrmann, Ludwig Kessing, Ernst Weiß und Konrad Weiß; die bekanntesten fremdsprachigen  Michail A. Bulgakow, F. Scott Fitzgerald,  Érnest Gillet, Nicolae C. Ionescu, Selma Lagerlöf und Nathanael West. Bei den fremdsprachigen Schriftstellern ist jedoch zu beachten, dass die Rechte für die Übersetzungen weiterhin bei den Verlagen liegen können.

Eine Liste aller Todestage 1940 finden Sie auf http://de.wikipedia.org/wiki/1940#Gestorben, http://en.wikipedia.org/wiki/1940#Deaths und eine Liste mit den einhundertsiebzig Schriftstellern, die ab 2011 gemeinfrei  sind, hier.

Der berühmteste Maler, dessen Werke nun gemeinfrei sind und sicher in Zukunft millionenfach in Blogs und auf Websites und wo auch immer eingestellt oder auf zigtausend Werbeartikeln* gedruckt werden, ist Paul Klee. Allerdings gilt das nur für Bilder aus Bilddatenbanken für lizenzfreie Fotos oder andere Bilder, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Für qualitativ hochwertige Aufnahmen zum Beispiel für den Abdruck in Büchern und Katalogen muss auch künftig bezahlt werden, zumindest, wenn das Bild aus dem Fotoarchiv des Zentrums Paul Klee (ZPK) mit über 4500 Aufnahmen stammt. Denn das Zentrum besitzt weiterhin die Rechte an den Fotos, die es selbst aufgenommen hat. Wie weit die Rechte an Paul Klees Werken auch in Zukunft bei  der schweizerischen Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst ProLitteris liegen, konnte ich nicht herausfinden.

*Nun ja, für das Bedrucken von Klopapier oder andere „stillose Zwecke“ dürfen Klees Motive nach wie vor nicht verwendet werden, da das gegen dessen Persönlichkeitsrecht verstoßen würde.

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