Donnerstag, 19. August 2010
Webstatistiken im Netz: Welcher Dienst ist in Deutschland legal?
50.000 Euro Bußgeld für den Einsatz von Google Analytics
Google Analytics ist mit 79 % Marktanteil das beliebteste Website-Analyse-Tool in Deutschland. Den wenigsten Websitesbetreibern, die Google Analytics einsetzen, dürfte bekannt sein, dass Google Analytics gegen deutsches Datenschutzrecht (TMG) verstößt. Bereits im Herbst letzten Jahres haben die obersten Datenschützer der Länder in einer Sitzung des so genannten Düsseldorfer Kreises festgelegt, welche Kriterien für den Einsatz datenschutzkonformer Statistik-Tools gelten. Das sind sie:
Dienstag, 17. August 2010
MS-Einreichungen beim Hierreth Verlag (Lyrik und Prosa) mit Link zum Verlagsgesetz
Bitte Einsendungen ausschließlich in gedruckter Form.
Bitte senden Sie Ihr Werk in Normseiten.
Eine Einsendung per E-Mail wird nur bei vorheriger Anfrage berücksichtigt.
Fügen Sie Ihrem Manuskript unbedingt Ihre vollständige Adresse und Telefonnummer sowie einen kurzen Lebenslauf bei.
Da wir keine Rücksendungen vornehmen keinesfalls Originale senden.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.
Information:
Bitte nur Lyrik und Prosa, gerne mit Illustrationen.
Keine Kinderbücher. Keine Fotobücher.
Kalender, Postkarten, Puzzles etc. sind im Verlagsprogramm nicht vorgesehen. Sie können von Nachfragen absehen.
Die Verträge für die Autoren, welche bei uns eigenständige Bücher veröffentlichen, sind branchenübliche.
Es entstehen den Autoren keine Kosten, die Vergütung wird individuell festgelegt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir nicht alle eingereichten Manuskripte veröffentlichen und die Einreichung eines Manuskriptes nicht unbedingt zur Veröffentlichung führt.
Sollten Sie Service wünschen, der über das im Verlagsgesetz vorgeschriebene Maß hinausgeht,
(hier einsehbar: http://transpatent.com/gesetze/verlagsg.html)
wenden Sie sich bitte an einen der zahlreichen Druckkostenzuschussverlage.
Kontakt:
Hierreth Verlag
Janine Hierreth
Sonneborner Str. 32
99869 Goldbach
E-Mail: HierrethVerlag@yahoo.de
http://www.hierrethverlag.de/Manuskripteinsendungen.htm
Das ist ja mal eine Aussage. Ich habe schon viele Webseiten zum Einreichen von Manuskripten gelesen, aber ein Link zum Verlagsgesetz war noch nie dabei. Danke an den Verlag!
Donnerstag, 20. August 2009
Google muss Identität eines anonymen Bloggers enthüllen
Quelle: http://www.germancowboys.de/
Sonntag, 24. Mai 2009
Disclaimer: Märchenstunde im Internet?
"Aus der Stilblüten-Ecke des Internets sind sie nicht mehr wegzudenken: die Disclaimer. Mit schlichten, aber einprägsamen Formeln wie "Keine Abmahnung ohne Kontakt" sollen sie Website-Betreiber vor kostspieligen Abmahnungen schützen. Leider hat gerade dieser relativ weit verbreitete Disclaimer neuerdings einen markanten Nachteil: Seine Verwender werden doch abgemahnt - und zwar gerade weil sie ihn verwenden." weiterlesen
Quelle: http://www.akademie.de/
Samstag, 25. April 2009
Kinderporno-Sperren: Regierung erwägt Echtzeitüberwachung der Stoppschild-Zugriffe
Quelle: ttp://www.heise.de/
Das bedeutet im Grunde, dass man keinen Link öffnen kann, ohne genau zu wissen, wohin er führt, wie zum Beispiel bei Twitter. jmw
Dienstag, 14. April 2009
OLG Hamburg: Gute Nachrichten für Forenbetreiber (und Blogger)
Quelle: http://www.heise.de/
Sonntag, 12. April 2009
Recht im Web 2.0: Wer haftet für Corporate Blogs und Tweets?
Quelle: http://www.computerwoche.de/
siehe auch: Impressumspflicht bei Twitter
Dienstag, 31. März 2009
Links zu anderen Seiten können strafbar sein
Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind(siehe u. a. www.internet-law.de/2009/03/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen.html, http://tinyurl.com/d7x325 und www.heise.de/tp/blogs/5/135462
Wenn man mich fragt, ist das weltfremd, und das ganze Web 2.0 wird so ad absurdum geführt. Aber ich sag ja, als Blogger steht man mit einem Bein im Gefängnis.
Vermutlich kennt das Landesgericht seine eigenes Impressum nicht. Denn dort steht:
Diese Internetseite enthält auch Links oder Verweise auf Internetauftritte Dritter. Diese Links zu den Internetauftritten Dritter stellen keine Zustimmung zu deren Inhalten durch den Herausgeber dar. Es wird keine Verantwortung für die Verfügbarkeit oder den Inhalt solcher Internetauftritte übernommen und keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die aus der Nutzung - gleich welcher Art - solcher Inhalte entstehen.
Montag, 23. März 2009
OLG Hamburg: Gute Nachrichten für Forenbetreiber
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/
Freitag, 27. Februar 2009
OLG Brandenburg: Online-Rechnung ist ausreichend
Quelle: http://www.e-recht24.de/
Donnerstag, 26. Februar 2009
Das Einbinden von Bildern fremder Server ist rechtswidrig
Das Urteil gibt es hier
Montag, 9. Februar 2009
Kostenloser Titelschutz
Allerdings sollte Ihr Buch innerhalb der nächsten sechs Monate nach dem Titelschutz erscheinen. jmw
Quelle: http://lektoren.ch/titelschutz.php
Sonntag, 8. Februar 2009
Haftung für Google-Suche auf eigener Homepage
Wenn Sie Näheres dazu wissen wollen, lesen Sie bitte diesen Artikel
Quelle: http://www.e-recht24.de/
Verlinkung von Homepage ohne Zustimmung erlaubt
Fazit:Autor: Philipp Otto
Das Gericht hat dabei ausdrücklich offen gehalten, dass durch Kommentare auf der Webseite der Eindruck einer möglicherweise beleidigenden Darstellung entstehen könnte. Im verhandelten Fall ging es jedoch einzig und alleine um die Frage der Rechtmäßigkeit einer unerwünschten Verlinkung und deren möglichen Folgen.
Quelle: http://www.e-recht24.de/
siehe auch hier: http://www.law-podcasting.de/ist-das-setzen-von-links-auf-fremde-seiten-ohne-erlaubnis-des-seiteninhabers-erlaubt
Samstag, 7. Februar 2009
Veröffentlichung von Abmahnschreiben im Internet
Fazit:
Auch wenn man sich über eine Abmahnung ärgert, sollte man es nach diesem Urteil tunlichst unterlassen, das gegnerische Abmahnschreiben – sei es auch in anonymisierter Form – auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen, um weitergehenden Ärger zu vermeiden. Inwiefern ein „berechtigtes Interesse an einer Veröffentlichung des Abmahnschreibens“ besteht, ist immer eine Entscheidung des Einzelfalls.
weiterlesen
Autor: Florian Skupin
Quelle: http://www.e-recht24.de/
Haftung einer Internet-Plattform für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer
Quelle: http://www.e-recht24.de
Montag, 19. Januar 2009
RECHTSIRRTÜMER-QUIZ
Von Tobias Gostomzyk
Haftungsfragen gehören zum Kompliziertesten im deutschen Recht. Es gilt der alte Spruch: Zwei Juristen, drei Meinungen. SPIEGEL ONLINE bringt etwas Licht ins Dunkel der Haftungsfragen im Web: Dürfen Sie Schwarzsurfen? Was ist, wenn Ihre Webseite auf verbotene Inhalte verlinkt? Muss man auf seiner Homepage ein Impressum angeben*?"
Hier erfahren Sie die Antworten
Quelle: http://www1.spiegel.de
*Gute Frage. Ich würde ja ein Impressum einrichten, wenn Blogger statische Seiten zuließen. ju
Und noch ein Generator II
Donnerstag, 15. Januar 2009
OLG München: Keine dauerhaften Überprüfungspflichten bei Setzen von Hyperlinks
Quelle: http://www.dr-bahr.com/
