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Donnerstag, 19. August 2010

Webstatistiken im Netz: Welcher Dienst ist in Deutschland legal?

Das erfahren Sie hier: http://www.xamit-leistungen.de/downloads/XamitStudieWebstatistikenimTest.pdf

50.000 Euro Bußgeld für den Einsatz von Google Analytics

Google Analytics ist mit 79 % Marktanteil das beliebteste Website-Analyse-Tool in Deutschland. Den wenigsten Websitesbetreibern, die Google Analytics einsetzen, dürfte bekannt sein, dass Google Analytics gegen deutsches Datenschutzrecht (TMG) verstößt. Bereits im Herbst letzten Jahres haben die obersten Datenschützer der Länder in einer Sitzung des so genannten Düsseldorfer Kreises festgelegt, welche Kriterien für den Einsatz datenschutzkonformer Statistik-Tools gelten. Das sind sie:

via berndroethlingshoefer.typepad.com

Dienstag, 17. August 2010

MS-Einreichungen beim Hierreth Verlag (Lyrik und Prosa) mit Link zum Verlagsgesetz

Gerne nehmen wir uns die Zeit, Ihr Manuskript zu prüfen.
Bitte Einsendungen ausschließlich in gedruckter Form.
Bitte senden Sie Ihr Werk in Normseiten.
Eine Einsendung per E-Mail wird nur bei vorheriger Anfrage berücksichtigt.
Fügen Sie Ihrem Manuskript unbedingt Ihre vollständige Adresse und Telefonnummer sowie einen kurzen Lebenslauf bei.
Da wir keine Rücksendungen vornehmen keinesfalls Originale senden.

Bitte beachten Sie, dass die Prüfung mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.

Information:
Bitte nur Lyrik und Prosa, gerne mit Illustrationen.
Keine Kinderbücher. Keine Fotobücher.
Kalender, Postkarten, Puzzles etc. sind im Verlagsprogramm nicht vorgesehen. Sie können von Nachfragen absehen.

Die Verträge für die Autoren, welche bei uns eigenständige Bücher veröffentlichen, sind branchenübliche.
Es entstehen den Autoren keine Kosten, die Vergütung wird individuell festgelegt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir nicht alle eingereichten Manuskripte veröffentlichen und die Einreichung eines Manuskriptes nicht unbedingt zur Veröffentlichung führt.

Sollten Sie Service wünschen, der über das im Verlagsgesetz vorgeschriebene Maß hinausgeht,

(hier einsehbar: http://transpatent.com/gesetze/verlagsg.html)

wenden Sie sich bitte an einen der zahlreichen Druckkostenzuschussverlage.

Kontakt:
Hierreth Verlag
Janine Hierreth
Sonneborner Str. 32
99869 Goldbach

E-Mail: HierrethVerlag@yahoo.de

http://www.hierrethverlag.de/Manuskripteinsendungen.htm

Das ist ja mal eine Aussage. Ich habe schon viele Webseiten zum Einreichen von Manuskripten gelesen, aber ein Link zum Verlagsgesetz war noch nie dabei. Danke an den Verlag!

Donnerstag, 20. August 2009

Google muss Identität eines anonymen Bloggers enthüllen

"Liskula Cohen, ein Modell aus Kanada (welches es auch schon mal auf das Cover von Vogue schaffte), hat einen Prozess gegen einen anonymen Blogger gewonnen, der sie auf Blogger.com, dem Blogdienst von Google, beleidigt hatte." weiterlesen

Quelle: http://www.germancowboys.de/

Sonntag, 24. Mai 2009

Disclaimer: Märchenstunde im Internet?

Von Max-Lion Keller

"Aus der Stilblüten-Ecke des Internets sind sie nicht mehr wegzudenken: die Disclaimer. Mit schlichten, aber einprägsamen Formeln wie "Keine Abmahnung ohne Kontakt" sollen sie Website-Betreiber vor kostspieligen Abmahnungen schützen. Leider hat gerade dieser relativ weit verbreitete Disclaimer neuerdings einen markanten Nachteil: Seine Verwender werden doch abgemahnt - und zwar gerade weil sie ihn verwenden." weiterlesen

Quelle: http://www.akademie.de/

Samstag, 25. April 2009

Kinderporno-Sperren: Regierung erwägt Echtzeitüberwachung der Stoppschild-Zugriffe

„Die Bundesregierung erhofft sich von dem geplanten Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet offenbar wesentlich weitergehende Überwachungsmöglichkeiten als bislang bekannt. Gegenüber heise online erklärte jetzt Ulrich Staudigl, Sprecher im Bundesjustizministerium, dass man in der Regierung durchaus eine Überwachung der von den Providern gehosteten Stoppseiten-Server durch Strafverfolgungsbehörden in Betracht zieht.“ weiterlesen

Quelle: ttp://www.heise.de/

Das bedeutet im Grunde, dass man keinen Link öffnen kann, ohne genau zu wissen, wohin er führt, wie zum Beispiel bei Twitter. jmw

Dienstag, 14. April 2009

OLG Hamburg: Gute Nachrichten für Forenbetreiber (und Blogger)

"Die rigide Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg bezüglich der Haftung für Internetforen und Blogs sorgt bereits seit Jahren für erhebliche Rechtsunsicherheit unter den Betreibern derartiger Angebote. Dieser Rechtsprechung hatte das Hanseatische Oberlandesgericht nun in einer neuen Entscheidung eine klare Absage erteilt, jetzt liegt auch die schriftliche Begründung des Urteils vom 4. Februar 2009 vor (Az. 5 U 180/07)." weiterlesen

Quelle: http://www.heise.de/

Sonntag, 12. April 2009

Recht im Web 2.0: Wer haftet für Corporate Blogs und Tweets?

"Welche juristischen Risiken drohen bloggenden und twitternden Unternehmen? Rechtsanwalt Henning Krieg aus der Kanzlei Bird & Bird LLP in Frankfurt/Main, im Gespräch." weiterlesen

Quelle: http://www.computerwoche.de/

siehe auch: Impressumspflicht bei Twitter

Dienstag, 31. März 2009

Links zu anderen Seiten können strafbar sein

Am besten, man setzt keine Links mehr, denn sie könnten zu Seiten führen, die strafbar sind. Jedenfalls, wenn es nach dem Urteil des LG Karlsruhe geht:
Aufgrund der netzartigen Struktur des WORLD WIDE WEB ist jeder einzelne Link im Sinne der conditio-sine-qua-non-Formel kausal für die Verbreitung krimineller Inhalte, auch wenn diese erst über eine Kette von Links anderer Anbieter erreichbar sind
(siehe u. a. www.internet-law.de/2009/03/lg-karlsruhe-durchsuchung-wegen.html, http://tinyurl.com/d7x325 und www.heise.de/tp/blogs/5/135462

Wenn man mich fragt, ist das weltfremd, und das ganze Web 2.0 wird so ad absurdum geführt. Aber ich sag ja, als Blogger steht man mit einem Bein im Gefängnis.

Vermutlich kennt das Landesgericht seine eigenes Impressum nicht. Denn dort steht:
Diese Internetseite enthält auch Links oder Verweise auf Internetauftritte Dritter. Diese Links zu den Internetauftritten Dritter stellen keine Zustimmung zu deren Inhalten durch den Herausgeber dar. Es wird keine Verantwortung für die Verfügbarkeit oder den Inhalt solcher Internetauftritte übernommen und keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, die aus der Nutzung - gleich welcher Art - solcher Inhalte entstehen.

Montag, 23. März 2009

OLG Hamburg: Gute Nachrichten für Forenbetreiber

„Die rigide Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg bezüglich der Haftung für Internetforen und Blogs sorgt bereits seit Jahren für erhebliche Rechtsunsicherheit unter den Betreibern derartiger Angebote. Dieser Rechtsprechung hatte das Hanseatische Oberlandesgericht nun in einer neuen Entscheidung eine klare Absage erteilt, jetzt liegt auch die schriftliche Begründung des Urteils vom 4. Februar 2009 vor (Az. 5 U 180/07).“ weiterlesen

Quelle: http://www.heise.de/newsticker/

Freitag, 27. Februar 2009

OLG Brandenburg: Online-Rechnung ist ausreichend

"Hat ein Kunde, der online Leistungen in Anspruch nimmt oder Waren bestellt,einen Anspruch auf einen Rechnung in Papierform? Das OLG Brandenburg hatte mit seinem Urteil vom 5.11.2008 (Az. 7 U 29/08) darüber zu entscheiden, ob es ausreichend ist, wenn ein gewerblicher Anbieter einem Verbraucher lediglich eine über das Internet abrufbare Rechnung zur Verfügung stellt." weiterlesen

Quelle: http://www.e-recht24.de/

Donnerstag, 26. Februar 2009

Das Einbinden von Bildern fremder Server ist rechtswidrig

Das AG Hannover hat entschieden, dass das ungefragte Einbinden von Bildern, die auf fremden Servern liegen (Inline-Linking), rechtswidrig ist.

Das Urteil gibt es hier

Montag, 9. Februar 2009

Kostenloser Titelschutz

"Die Angst vor dem Ideendiebstahl ist groß - und nicht ganz unberechtigt, gilt doch in Zeiten des Internets das Copyright und Urheberrecht so wenig wie seit Langem nicht mehr. Die Zeit und Kreativität, die Sie in Ihr Buch investiert haben, gilt es zu bewahren. Um sich im Vorfeld der Entwicklung und Produktion vor Nachahmern zu schützen, können Sie eine Titelschutzanzeige schalten lassen. Damit zeigen Sie allen an, daß dieser Titel für Ihre Produktion reserviert ist. Die Titelschutzanzeige hat sich als von öffentlichen Institutionen anerkanntes Instrument etabliert." weiterlesen und eintragen hier

Allerdings sollte Ihr Buch innerhalb der nächsten sechs Monate nach dem Titelschutz erscheinen. jmw

Quelle: http://lektoren.ch/titelschutz.php

Sonntag, 8. Februar 2009

Haftung für Google-Suche auf eigener Homepage

Was man alles wissen muss … Irgenwo steht man ja mit einem Bein im Gefängnis, oder man erstellt am besten einen Bettelbutton für Abmahnkosten

Wenn Sie Näheres dazu wissen wollen, lesen Sie bitte diesen Artikel

Quelle: http://www.e-recht24.de/

Verlinkung von Homepage ohne Zustimmung erlaubt

"Nahezu jede Website im Internet verfügt über Links zu anderen Seiten. Die Gründe dafür sind vielfältig: weiterführende Links zu Informationen, zu bekannten Portalen, Foren, Blogs oder Communities, um auf Kuriositäten hinzuweisen oder beispielsweise nur um die Angebote der Lieblings-Band oder Internetseiten von Freunden zu bewerben und weiter zu empfehlen. Doch wie verhält es sich rechtlich, wenn der Betreiber einer Website, die verlinkt wurde, gar nicht damit einverstanden ist. Dies hatte das Oberlandesgericht (OLG) Celle (Az.: 13 U 4/07, Urteil vom 15.02.2007) zu entscheiden."
Fazit:
Das Gericht hat dabei ausdrücklich offen gehalten, dass durch Kommentare auf der Webseite der Eindruck einer möglicherweise beleidigenden Darstellung entstehen könnte. Im verhandelten Fall ging es jedoch einzig und alleine um die Frage der Rechtmäßigkeit einer unerwünschten Verlinkung und deren möglichen Folgen.
Autor: Philipp Otto

Quelle: http://www.e-recht24.de/

siehe auch hier: http://www.law-podcasting.de/ist-das-setzen-von-links-auf-fremde-seiten-ohne-erlaubnis-des-seiteninhabers-erlaubt

Samstag, 7. Februar 2009

Veröffentlichung von Abmahnschreiben im Internet

"Gerade in der Blogger-Szene ist es ein sehr beliebtes Mittel, sich über eigene Erfahrungen mit anderen Bloggern auszutauschen. Gerade bei juristischen Fragestellungen können andere Blogger jedoch häufig nur einen Nutzen aus der Angelegenheit ziehen, wenn sie den gesamten Verlauf einer rechtlichen Auseinandersetzung eigenständig beurteilen können. Das Amtsgericht München hatte sich im Jahr 2007 jedoch mit seinem Urteil vom 07.09.2007 – (Az. 161 C 1840/07) mit der Frage zu beschäftigen, wie weit dieser Austausch und die Veröffentlichung von Dokumenten in Blogs gehen darf."

Fazit:

Auch wenn man sich über eine Abmahnung ärgert, sollte man es nach diesem Urteil tunlichst unterlassen, das gegnerische Abmahnschreiben – sei es auch in anonymisierter Form – auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen, um weitergehenden Ärger zu vermeiden. Inwiefern ein „berechtigtes Interesse an einer Veröffentlichung des Abmahnschreibens“ besteht, ist immer eine Entscheidung des Einzelfalls.

weiterlesen

Autor: Florian Skupin

Quelle: http://www.e-recht24.de/

Haftung einer Internet-Plattform für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer

"Das Landgericht Köln sorgt womöglich für neue Bauchschmerzen bei Betreibern von Foren und Internet-Plattformen. Kern der Entscheidung (Beschluss vom 09.04.2008 Az: 28 O 690/07) ist dabei ein mittlerweile häufiger Passus in den AGB vieler Betreiber: Die Einräumung von uneingeschränkten Nutzungsrechten." weiterlesen

Quelle: http://www.e-recht24.de

Montag, 19. Januar 2009

RECHTSIRRTÜMER-QUIZ

"Sind Sie haftbar?

Von Tobias Gostomzyk

Haftungsfragen gehören zum Kompliziertesten im deutschen Recht. Es gilt der alte Spruch: Zwei Juristen, drei Meinungen. SPIEGEL ONLINE bringt etwas Licht ins Dunkel der Haftungsfragen im Web: Dürfen Sie Schwarzsurfen? Was ist, wenn Ihre Webseite auf verbotene Inhalte verlinkt? Muss man auf seiner Homepage ein Impressum angeben*?"

Hier erfahren Sie die Antworten

Quelle: http://www1.spiegel.de

*Gute Frage. Ich würde ja ein Impressum einrichten, wenn Blogger statische Seiten zuließen. ju

Und noch ein Generator II

Auf www.e-recht24.de/impressum-generator/?k=Impressum&se=Adwords&p=0.08 finden Sie einen Generator für das Erstellen eines Impressums.

Donnerstag, 15. Januar 2009

OLG München: Keine dauerhaften Überprüfungspflichten bei Setzen von Hyperlinks

"Als mit eines der ersten Gerichte in Deutschland hat das OLG München (Urt. v. 29.04.2008 - Az.: 18 U 5645/07) entschieden, dass einen Webseiten-Betreiber, der einen Hyperlink setzt, grundsätzlich keine regelmäßige Überprüfungspflicht trifft, ob die verlinkte Seite auch zukünftig tatsächlich noch rechtskonform ist." weiterlesen

Quelle: http://www.dr-bahr.com/