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Mittwoch, 4. April 2012

Bis 27. 7. 2012: "Sylt-Quelle Literaturstipendium Inselschreiber"

Inselschreiber

Seit 2001 vergibt die Stiftung kunst:raum sylt quelle alljährlich das "Sylt-Quelle Literaturstipendium Inselschreiber". Die Ausschreibung steht unter einem von Jahr zu Jahr neu ausgegebenen Thema und richtet sich an deutschsprachige Autor/innen, die bereits in Buchform publiziert haben, unabhängig von Alter, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit.

Ausschreibung 2013

Das Stipendium bietet acht Wochen Aufenthalt auf der Insel Sylt. Neben kostenfreiem Wohnen in einem komfortablen 2-Zimmer-Appartment auf dem reizvollen Gelände der Sylt-Quelle in Sylt/Rantum umfasst das Stipendium eine einmalige Zahlung von 2.500 Euro. Das Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein unterstützt das Inselschreiber-Stipendium mit 1.000 Euro.

Während des Stipendiums besteht Präsenzpflicht. Eine Lesung gehört ebenfalls zu den Pflichten des Stipendiums. Die übrige Zeit steht der künstlerischen Arbeit zur freien Verfügung.

Bewerben können sich deutschsprachige Autor/innen, die bereits in Buchform publiziert haben (Beiträge in Sammelbänden und Anthologien erfüllen diese Voraussetzung nicht), unabhängig von Alter, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit. Der elektronischen Bewerbung hinzuzufügen sind ein Lebenslauf und ein noch unveröffentlichter Essay oder eine noch unveröffentlichte Erzählung von ca. 4 DIN A4 Seiten Länge.

Thema des Essays / der Erzählung 2013: "Wer wagt, riskiert"

Die Bewerbungsunterlagen  bitte nur per Mail an:
bewerbung@inselschreiber.de
Stichwort: Inselschreiber

Bewerbungsschluss ist der 27. Juli 2012

Über die Vergabe des Sylt-Quelle Literaturstipendiums entscheidet eine unabhängige Jury in einem zweistufigen Auswahlverfahren. Der Preisträger / die Preisträgerin wird Ende September / Anfang Oktober 2012 bekannt gegeben.

Originalausschreibung http://www.kunstraum-syltquelle.de/de/inselschreiber/index.php

Freitag, 16. Oktober 2009

jeweils bis zum 15. 11.: Elias Canetti-Stipendium

Die Stadt Wien stiftet zu Ehren des Nobelpreisträgers für Literatur, Elias Canetti, Jahresstipendien für begabte Wiener Autorinnen und Autoren in der Höhe von monatlich 1.500 Euro bis zu einem Jahresbetrag von 72.000 Euro.

Das Stipendium wird zur Förderung größerer literarischer Arbeiten auf die Dauer von jeweils einem Jahr, mit der Möglichkeit der Verlängerung bis zu einer Höchstdauer von drei Jahren, vergeben.

  • Das Stipendium wird an Autorinnen und Autoren verliehen, die sich einer größeren schriftstellerischen Arbeit widmen wollen. Durch das Stipendium soll ermöglicht werden, dass diese sich über einen längeren Zeitraum hinweg ausschließlich und ohne materielle Sorge auf ihre schriftstellerische Arbeit konzentrieren können.
    • Voraussetzungen
      • Persönliche Bewerbung
      • Wohnsitz in Wien oder besonderes Naheverhältnis zu dieser Stadt
    • Beilagen
      • Lebenslauf mit Beschreibung des künstlerischen Werdegangs
      • Darlegung der literarischen Arbeit, für die ein Stipendium gewährt werden soll
  • Personen, die bereits mit einem Preis, einem Arbeitsstipendium der Stadt Wien oder des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst ausgezeichnet wurden, sind von der Zuerkennung eines Elias Canetti-Stipendiums nicht ausgeschlossen.
  • Das Stipendium wird vom amtsführenden Stadtrat für Kultur und Wissenschaft auf Grund des Vorschlages der für die Vergabe der Preise vom Bürgermeister der Stadt Wien bestellten Jury zuerkannt. Nach der Zuerkennung werden die Namen der Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Jurorinnen und Juroren im "Amtsblatt der Stadt Wien" veröffentlicht. Die Bewerberinnen und Bewerber werden vom Ergebnis in Kenntnis gesetzt. Die Jurorinnen und Juroren sind zu strenger Verschwiegenheit über die Beratungen und über die ihnen in ihrer ehrenamtlichen Eigenschaft bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet.
    Die Zuerkennung des Stipendiums erfolgt nach freiem Ermessen und ist unter Ausschluss jeden Rechtsweges unanfechtbar. Es besteht kein Rechtsanspruch.
  • Die Stipendiatin oder der Stipendiat hat sich zu verpflichten, jeweils bis Ende Oktober eines jeden Arbeitsjahres über die bisherige Arbeit zu berichten und kann gegebenenfalls die Verlängerung des Stipendiums beantragen. Die Stipendiatin oder der Stipendiat soll ferner innerhalb einer angemessenen Frist die Ergebnisse der Arbeit der Öffentlichkeit zugänglich machen und in der Publikation darauf hinweisen, dass diese Arbeit durch die Gewährung eines Elias Canetti-Stipendiums der Stadt Wien gefördert wurde.
  • Die Einstellung des Stipendiums wegen Nichteinhaltung der Ausschreibungsbedingungen sowie die Aberkennung wegen schwerwiegender Verfehlungen bleiben vorbehalten. Beide Maßnahmen können vom amtsführenden Stadtrat für Kultur nach Anhören der Jurorinnen und Juroren getroffen werden.
  • Die Laufzeit des Stipendiums beginnt am 1. Jänner und endet am 31. Dezember.
  • Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt monatlich zu jeweils 1.500 Euro.
  • Die Bewerbungen können bis jeweils 15. November an die Kulturabteilung gerichtet werden.
Ausschreibung http://www.wien.gv.at/kultur/abteilung/foerderungen/canetti.html

Montag, 29. Juni 2009

Cafe-Royal-Stipendium (nur für HamburgInnen; bildende Künstler, Autoren, Musiker und Theatermacher)

Die Cafe Royal Kulturstiftung fördert Projekte von Künstlerinnen und Künstlern, die ihren ersten Wohnsitz in Hamburg haben. Um Stipendien und Projektmittel können sich bildende Künstler, Autoren, Musiker und Theatermacher bewerben.

Literatur

Die Stiftung vergibt Arbeitsstipendien in Höhe von 6.000 Euro.
Bitte reichen Sie folgende Daten zusammengefasst in einer pdf Datei ein:

1. Kontaktdaten: Name - Adresse - Telefon - Email - Homepage (optional)
2. Künstlerischer Lebenslauf (tabellarisch)
3. Exposé
4. Die ersten 30 Seiten Text des Projekts
5. Absichtserklärung eines Verlags mit Datum der geplanten Veröffentlichung

Anträge können jederzeit eingereicht werden. Senden Sie den Antrag in einer zusammengefassten pdf-Datei an info@caferoyal-kulturstiftung.de .
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.

Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen.
Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von Nachfragen ab.

Kontakt: info@caferoyal-kulturstiftung.de, Ansprechpartner: Sven Lange.

Freitag, 13. März 2009

Begabtenförderung der Stiftung für die Freiheit

Wenn Sie zu den fachlich überzeugenden Schülern, Studierenden und Graduierten gehören, Ihre Lebenseinstellung liberal ist und Sie entsprechend handeln, dann sind Sie bei uns richtig.

Freiheit heißt sich entwickeln können, daher geben wir unseren Stipendiatinnen und Stipendiaten einen Vertrauensvorschuss: Wir trauen ihnen zu, nicht nur fachlich Erfolg zu haben, sondern auch unsere ideelle Förderung durch persönliches Engagement verantwortlich mit zu gestalten.

Selbstorganisation ist daher das Schlüsselwort der Förderung junger Menschen durch die Stiftung für die Freiheit! Die Möglichkeit zur Gestaltung weckt Talente, stärkt den Einzelnen in der Gemeinschaft und vermittelt das notwendige Selbstbewusstsein für den zukünftigen Lebensweg.

Wir freuen uns auf Sie!

Informieren Sie sich auf unseren Seiten über alles zu den Themen Förderung, Bewerbung, Kriterien, Auswahlverfahren, Graduierten- und Probestipendium sowie über unsere Stipendiantenaktivitäten.

Quelle: http://www.freiheit.org/

Donnerstag, 19. Februar 2009

Bestandsbezogene Stipendien des Deutschen Literaturarchivs Marbach

Infos zum Hilde-Domin-Stipendium, zum Ernst-Jünger-Stipendium , zum Norbert-Elias-Stipendium und zum DVjs-Stipendium finden Sie hier

Udo-Keller-Stipendium für Gegenwartsforschung: Religion und Moderne

Die Udo-Keller-Stiftung Forum Humanum schreibt zusammen mit dem Deutschen Literaturarchiv Marbach pro Jahr ein viermonatiges Doktorandenstipendium und ein viermonatiges Postdoktorandenstipendium aus. Gefördert werden wissenschaftliche und literarische Projekte, die sich aufgrund der Marbacher Archivbestände mit der Konstellation „Religion und Moderne“ beschäftigen. Stipendien sind mit 900 Euro/Monat (Doktorandenstipendium) und 1.500 Euro/Monat (Postdoktorandenstipendium) dotiert. Reisekosten werden nicht separat erstattet. Bewerbungen (Lebenslauf, Zeugnisse, Projektdarstellung auf maximal sechs Seiten, Arbeitsplan mit Liste der in Frage kommenden Bestände, Angaben zur Einkommenssituation und zur Zahl der beantragten Monate) sind unter Verwendung des Formblatts jeweils zum 31. März und zum 30. September einzureichen. Weitere Infos: www.dla-marbach.de/dla/stipendien/udokellerstipendium/index.html

Marbach-Stipendien (Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler)

Die »Marbach-Stipendien« stehen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland offen. Gefördert werden anspruchsvolle Forschungsarbeiten, die sich auf Sammlungen des Deutschen Literaturarchivs stützen. Die Marbach-Stipendien setzen einen Hochschulabschluss voraus und werden in drei Kategorien je nach akademischer Qualifikation vergeben: Vollstipendien, Postdoktorandenstipendien, Graduiertenstipendien, in Ausnahmefällen auch MA-Stipendien. Die »Marbach-Stipendien« können für die Dauer von einem bis zu vier Monaten gewährt werden. Sie werden im Mai und im November eines Jahres vergeben.

Anträge müssen jeweils zum 31. März und zum 30. September eintreffen.

Samstag, 7. Februar 2009

Literaturförderung für AutorInnen aus der Region Braunschweig

" Literaturförderung des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK)
„Literatur zu fördern bedeutet, Existenzbedingungen für ein literarisches Leben zu schaffen bzw. sie zu verbessern“. Das MWK fördert deshalb AutorInnen von belletristischen Werken durch Vergabe von Arbeits- und Jahresstipendien, Preisen und Aufenthaltsstipendien im In- und Ausland. Voraussetzung hierfür ist in jedem Fall, dass die Autorin bzw. der Autor ihren / seinen Wohnsitz in Niedersachsen hat. Darüber hinaus unterstützt das Land Niedersachsen kleinere nds. Verlage, die sich im Bereich der anspruchsvollen Belletristik engagieren. Dies geschieht durch den Ankauf oder die Subskription besonders zu fördernder Bücher, durch eine gezielte Projektförderung sowie durch die Vergabe eines Verlagspreises an einen Verlag mit einem inhaltlich überzeugenden Profil. Seit 1999 werden literarisch ambitionierte Buchhandlungen durch die Vergabe eines Preises als wichtige Partner der Literaturförderung ausgezeichnet."

Infos zu den Preisen, Stipendien usw. finden Sie hier

Mittwoch, 10. Dezember 2008

Förderung durch den Deutschen Literaturfond (bis 30. 4.; jährlich)

Die Arbeitsschwerpunkte des Deutschen Literaturfonds liegen in der Autoren- und Vermittlungsförderung.

Schriftstellerinnen und Schriftsteller können im Rahmen der Autorenförderung für ein bestimmtes literarisches Projekt ein Stipendium in Höhe von 2.000 Euro für maximal ein Jahr beantragen.

Innerhalb der Vermittlungsförderung werden Projektzuschüsse für

Publikationsvorhaben deutschsprachiger Gegenwartsliteratur
Übersetzungen von Gegenwartsliteratur
überregional erscheinende literarische Zeitschriften
Symposien
überregionale Initiativen zur literarischen Rezeption sowie
die Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen für die Gegenwart vergeben.

Die Antragstellung ist formlos. Mitzusenden sind die Adresse, Alter, Ausbildung, Projektbeschreibung und 20 Seiten Manuskriptprobe. Sach- und Kunstbücher, Biographien und Drehbücher sind ebenso ausgeschlossen von der Förderung wie Kochbücher.

Näheres auf der Homepage oder der unten angegebenen Telefonnummer. Nächster Einsendeschluss: 30.4.2009

Deutscher Literaturfonds e.V.

Alexandraweg 23
D - 64287 Darmstadt
Tel.: 06151 - 40930
Fax.: 06151 - 409333

info@deutscher-literaturfonds.de - Email nur zu Rückfragen, alle Einsendungen NUR per Postweg.

Infos: http://www.deutscher-literaturfonds.de/

Robert Gernhardt Förderpreis für hessische Autorinnen und Autoren (bis 31. 3. 2009)

Wiesbaden / Frankfurt – Staatsministerin Silke Lautenschläger hat heute den neuen Robert Gernhardt Förderpreis vorgestellt, der sich an Autorinnen und Autoren aus Hessen richtet. Er ist nach dem 1937 in Reval geborenen und 2006 in Frankfurt am Main verstorbenen Autor, Zeichner und Maler Robert Gernhardt benannt und mit insgesamt 24.000 Euro dotiert: Von 2009 an wird die Auszeichnung einmal jährlich an zwei Preisträger mit einem Preisgeld von jeweils 12.000 Euro vergeben. Das Preisgeld wurde von der LTH – Bank für Infrastruktur gestiftet. Die LTH nimmt als rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) Förderbankaufgaben in Hessen wahr.

Staatsministerin Lautenschläger sagte, viele literarische Vorhaben könnten nur mit Hilfe von Arbeitsstipendien und Förderpreisen realisiert werden. „Dass das Land nun ab 2009 die Möglichkeit hat, einen solchen Förderpreis zu vergeben, ist ein Glücksfall für die hessische Autorenförderung. Wir verdanken ihn der Landesbank Hessen Thüringen – und Almut Gehebe-Gernhardt, der Witwe des wunderbaren Lyrikers und Satirikers, die uns erlaubt hat, ihn nach ihrem verstorbenen Mann zu benennen.“

„Der Büchnerpreis in Darmstadt, die Buchmesse in Frankfurt – Hessen ist ein Literaturland. Ein Literaturland lebt von seinen Autorinnen und Autoren. Es sollte ihnen gute Arbeitsbedingungen bieten können. Als hessische Landesbank wollen wir dazu beitragen“, sagte Hans-Dieter Brenner, Vorstandsvorsitzender der Landesbank Hessen-Thüringen zum Engagement seines Hauses.

Ab sofort können sich Autorinnen und Autoren aus Hessen mit einem Exposé ihres literarischen Vorhabens beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst für den Robert Gernhardt Förderpreis bewerben. Sie sollten bisher mindestens zwei literarische Werke veröffentlicht und ihren Lebensmittelpunkt in Hessen haben. Einsendeschluss ist der 31. März 2009 (Poststempel).

Über die Vergabe des Robert Gernhardt Förderpreises entscheidet eine Jury, der die Frankfurter Autorin Eva Demski, der Literaturwissenschaftler Karl-Heinz Götze (Professor für deutsche Literatur und Landeskunde an der Universität Aix-en-Provence), und der Frankfurter Literaturkritiker Christoph Schröder angehören. Darüber hinaus wirken je ein Vertreter der LTH – Bank für Infrastruktur und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst mit.

Weitere Informationen sind im Internet unter www.hmwk.hessen.de abrufbar. Sie können auch beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Referat IV 2C, Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesbaden, angefordert werden.

Pressestelle: Wissenschaftsministerium
Pressesprecher: Dr. Ulrich Adolphs
Telefon: (0611) 32 32 30, Fax: (0611) 32 32 99
E-Mail: pressestelle@hmwk.hessen.de

http://www.hmwk.hessen.de/

Montag, 10. November 2008

Gesellschaft für Literatur (nur für AutorInnen in NRW)

Die GESELLSCHAFT FÜR LITERATUR fördert ausschließlich Autorinnen und Autoren, die ihre eigenen Texte lesen. Rezitatoren, Moderatoren, Liedermacher od. ä. fallen nicht unter die Fördermaßnahmen. Die Autorinnen und Autoren müssen ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Für alle Veranstaltungen muss ein Kostenträger nachgewiesen werden, der die Übernahme der Hälfte der Honorarkosten bescheinigt bzw. einen höheren Prozentsatz übernimmt. Diese Bescheinigung ist dem Antrag beizufügen. Die GESELLSCHAFT FÜR LITERATUR kann sich mit maximal 125,00 € pro Lesung beteiligen. Alle über das Autorenhonorar evtl. hinausgehenden Kosten (Reisekosten, Raummieten, Organisation, Versicherungen etc.) sind vom Mitveranstalter zu tragen.

Die GESELLSCHAFT FÜR LITERATUR rechnet direkt mit den einzelnen Autorinnen und Autoren ab. Dazu ist es erforderlich, dass Name und Anschrift unmittelbar nach erfolgter Lesung mitgeteilt werden, damit den Autoren der Honorar-Bogen zur Abrechnung zugeschickt werden kann.

Aus allen Vorankündigungen, die im Zusammenhang mit einer Lesung erfolgen (z.B. in Form von Handzetteln, Einladungen, Prospekten, Plakaten, Pressemitteilungen), muss der Hinweis auf die Beteiligung der GESELLSCHAFT FÜR LITERATUR IN NRW hervorgehen, vor allem aber der Hinweis, dass die Veranstaltung

mit Unterstützung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen stattfindet. Dieser Hinweis ist in gleicher Weise sichtbar wie die eigenen Angaben des Veranstalters anzubringen. Belegexemplare sind an die Geschäftsstelle der Gesellschaft einzusenden. Wir bitten um Beachtung, dass bei fehlender Angabe der Zuschuss seitens des zuständigen Ministeriums bzw. des Landesrechnungshofes einbehalten bzw. zurückgefordert werden kann.

Das entsprechende LOGO kann bei der GESELLSCHAFT FÜR LITERATUR auch in digitaler Form angefordert werden. Anträge für das folgende Jahr sind jeweils bis Mitte November des Vorjahres an die Geschäftsstelle der Gesellschaft zu richten.

http://www.lit-nrw.de/

Montag, 3. November 2008

Aufenthaltsstipendien für Nichtberliner Autorinnen und Autoren im Literarischen Colloquium (bis 35 Jahre, bis 15. 12. 2008)

LCB-AUFENTHALTSSTIPENDIEN DES BERLINER SENATS FÜR JUNGE DEUTSCHSPRACHIGE AUTORINNEN UND AUTOREN

Bis zum 15. Dezember 2008 (Poststempel) können sich junge deutschsprachige Autorinnen und Autoren um ein dreimonatiges Aufenthaltsstipendium im LCB im Herbst 2009 bewerben.

Bewerberinnen und Bewerber (wichtig: bis 35 Jahre alt, nicht in Berlin lebend) müssen über erste Publikationserfahrungen verfügen.

Die Stipendien sind mit monatlich 1.100 Euro dotiert.

Der formlosen, an das LCB zu richtenden Bewerbung sind neben Angaben zur Person und zum literarischen Werdegang Arbeitsproben im Umfang von etwa 20 Seiten sowie eine Buchpublikation (oder Theaterstück, Hörspiel) beizufügen.

Weitere Auskünfte erteilt Corinna Ziegler, Telefon 030 - 81 69 96 20 oder ziegler@lcb.de.

Adresse:

Literarisches Colloquium Berlin e.V.
Am Sandwerder 5
D-14109 Berlin

Tel.: +49 (0) 30 - 816 996-0
Fax: +49 (0) 30 - 816 996-19
Mail: mail@lcb.de
Web: www.lcb.de
Weitere Informationen unter: http://www.lcb.de/autoren/stipendien/aufenthalt.htm

Montag, 20. Oktober 2008

"Struwwelpippi kommt zur Springprozession": Kinderbuchautorenresidenz (bis 31. 12. 2008)

Die Kinderbuchautorenresidenz "Struwwelpippi kommt zur Springprozession" wird 2009 zum achten Mal ausgeschrieben.

Gesucht wird ein deutschsprachiger Kinderbuchautor / eine deutschsprachige Kinderbuchautorin, der / die bereit ist, für die Dauer von einem Monat (17. Mai bis 14. Juni 2009) in Echternach zu leben und zu arbeiten und dabei ein sprachliches Umfeld, das durch ein Neben-, Mit- und Gegeneinander von Lëtzebuergesch, Deutsch und Französisch gekennzeichnet ist, zu erkunden. Der Aufenthalt fällt zusammen mit der alljährlichen Springprozession zu Ehren des hl. Willibrord. Auch das Festival International de Musique Echternach findet zu diesem Zeitpunkt statt.

Der Kinderbuchautor / die Kinderbuchautorin wohnt in einem spätgotischen Patrizierhaus im Zentrum der Stadt. Er / Sie erhält ein einmaliges Stipendium von 5.000 Euro, eine Pauschale für Reise- und Aufenthaltskosten und kann auf organisatorische Betreuung vor Ort zurückgreifen.

Für die Dauer der Residenz besteht Präsenzpflicht und Pflicht zur Teilnahme am kulturellen Leben. Der Kinderbuchautor / Die Kinderbuchautorin soll dabei eine öffentliche Veranstaltung in Echternach und mehrere http://www.blogger.com/img/gl.link.gifLesungen an Luxemburger Schulen bestreiten, mit den Lehrern oder Lehramtskandidaten über Kinder- und Jugendliteratur diskutieren, Kontakt aufnehmen zu Schriftstellerkollegen und den Medien in Luxemburg. Auch wird erwartet, dass der Echternach-Aufenthalt seinen konkreten Niederschlag in einer Erzählung des Autors findet.

Bewerben kann sich jeder deutschsprachige Kinderbuchautor / jede deutschsprachige Kinderbuchautorin, der / die bereits in Buchform publiziert hat, unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit.

Grundlage für die Bewerbung ist die Anerkennung der oben formulierten Rahmenbedingungen. Die Bewerber übersenden dem Centre National de Littérature unter dem Kennwort "Struwwelpippi kommt zur Springprozession” eine repräsentative Auswahl ihrer Veröffentlichungen, einen Lebenslauf (mit Foto) und eine umfassende Bibliographie an das: Centre National de Littérature, 2 rue Emmanuel Servais, L-7565 Mersch, Telefon: (0 0352) 32 69 55-1

http://www.literaturarchiv.lu