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Donnerstag, 30. Juli 2009

Vergütung von Online-Texten bei VG-Wort. I: Allgemeines

So, ich habe mich ein bisschen schlauer gemacht in Sachen Vergütung von Online-Texten bei VG-Wort.

Wie ich schon mehrfach gepostet hatte (siehe vor allem »Meldung von Texten im Internet bei VG-Wort« http://tinyurl.com/n4st55) werden Tantiemen für Texte (auch kostenfreie, nicht kopiergeschützte Downloads (PDF)) im Internet ausgeschüttet, vorausgesetzt, sie sind »geschlossene Beiträge ab 1.800 Anschlägen«. Dabei ist es unerheblich, ob die Texte auf fremden oder eigenen Websites (auch Blogs) eingestellt wurden. Es spielt auch keine Rolle, wann der Text eingestellt wurde. Eine weitere Voraussetzung für die Ausschüttung ist eine Mindestzahl an Aufrufen (Klicks) des Textes; für 2008 waren das 1.499, wobei Mehrfachausrufe von demselben PC nicht mitgezählt werden (darauf, dass es Tricks gibt, sie zu umgehen, will ich hier lieber nicht eingehen), ebenso wenig Suchmaschinen, für 2009 steht sie noch nicht fest. 1.499 Klicks pro Jahr sind allerdings so viele, dass kaum ein Blogger damit Einnahmen erzielen kann.

Außerdem werden Tantiemen nur an deutsche AutorInnen gezahlt. Infos zu Sonderfällen (in Deutschland lebende und arbeitende Ausländer usw.) gibt es bei der VG Wort. Und gezählt werden nur Besucher der Seite aus Deutschland.

Wird fortgesetzt mit der Anleitung, wie Sie Ihre Texte melden können, falls Sie nach all den Einschränkungen überhaupt noch daran interessiert sind. Es ist nämlich ziemlich aufwändig.

Dienstag, 26. Mai 2009

VG Wort ändert Wahrnehmungsvertrag für Google Settlement

"Die VG Wort könnte nun beim Google-Buchsuche-Vergleich in Aktion treten: Die Mitgliederversammlung hat nach eigenen Angaben am 23. Mai beschlossen, dass die Verwertungsgesellschaft bestimmte Rechte aus dem Google-Settlement für Autoren und Verlage gemeinsam wahrnimmt. Voraussetzung dafür ist, dass der Vergleich in den USA endgültig bestätigt wird." weiterlesen

Quelle: http://www.boersenblatt.net/

Mittwoch, 20. Mai 2009

Aktuelle Informationen von VG Wort zu Google Buchsuche - Vergleich

Wie bereits berichtet, hat die VG Wort einen Vorschlag zum Umgang mit dem Google-Vergleich erarbeitet. Dieser Vorschlag gilt nur für den Fall, dass das zuständige Gericht in den USA den Vergleich endgültig billigt. Für das Gerichtsverfahren in den USA haben sich aufgrund von Eingaben von Autoren und deren Erben in der letzten Woche folgende wichtige Änderungen ergeben:

* Die Frist für einen vollständigen Austritt aus dem Vergleich („Opt out“) hat sich vom 5. Mai 2009 auf den 4. September 2009 verschoben.
* Die Frist für die Geltendmachung von Einwänden gegen den Vergleich („Objections“) hat sich ebenfalls vom 5. Mai 2009 auf den 4. September 2009 verschoben.
* Die Gerichtsanhörung zu dem Vergleich („Fairness-Hearing“) soll jetzt am 7. Oktober 2009 stattfinden. Anschließend wird das Gericht voraussichtlich entscheiden, ob und inwieweit der Vergleich endgültig Bestand hat.

Problematisch ist, dass die weiteren Fristen aus dem Vergleich nach derzeitigem Stand unverändert fortbestehen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Frist 5. Januar 2010 für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen für Digitalisierungen, die bis zum 5. Mai 2009 vorgenommen wurden.

Ansonsten haben die zeitlichen Verschiebungen für den Vorschlag der VG Wort zunächst keine Auswirkungen. Über diesen Vorschlag, der im Folgenden in Form von Fragen und Antworten näher dargestellt werden soll, wird die Mitgliederversammlung der VG Wort am 23. Mai 2009 entscheiden. weiterlesen

Samstag, 28. März 2009

Umsatzsteuer auf Ausschüttungen von VG-Wort

Na sowas, das wusste ich allerdings nicht, und ich bin auch nicht auf die Idee gekommen, dass die Ausschüttungen von VG-Wort umsatzsteuerpflichtig sein könnten. Die gute Nachricht: man die Umsatzsteuer von VG-Wort zurückfordern. Näheres hier

Quelle: http://www.akademie.de/

Montag, 9. Februar 2009

Auch für 2009 gibt es eine Sonderausschüttung bei VG Wort

"2009 findet erneut eine Sonderausschüttung für Texte statt, bei denen der Seitenbetreiber sich nicht am System der VG WORT beteiligt. Meldeschluss ist der 31. Dezember 2009. Weitere Informationen dazu finden Sie unter http://www.vgwort.de/metis_sonderaus.php"

Das ist ja mal eine gute Nachricht. Auch 2010 soll es eine Sonderausschüttung geben! Und sicher 2011, 2012 usw. Das ganze System ist halt zu kompliziert und zu wenig durchdacht. Meldeschluss ist zwar der 31. 12. 2009, aber melden Sie lieber Ihre Beiträge gleich nach dem Erscheinen und nicht erst im letzten Augenblick. Es macht ja doch viel Arbeit. Aber: Bereits gemeldete Texte für die Sonderausschüttung 2008 müssen Sie noch einmal melden, da sie nicht gespeichert werden. jmw

Näheres finden Sie hier: www.vgwort.de/metis_news.php (Links zu den Meldesystemen usw. finden Sie auch in der Seitenleiste dieses Blogs)

Samstag, 24. Januar 2009

Achtung, Meldeschluss bei VG Wort am 31. 1. 2009

Unbedingt daran denken und hier klicken: meldungen.vgwort.de/dyna2_meldunglogin.php (vorausgesetzt, Sie haben einen Wahrnehmungsvertrag. Ansonsten müssen Sie erst einmal hier klicken).

Bei der Gelegenheit können Sie hier schon mal Ihre Zählmarken für Ihre Internetbeiträge bestellen. Allerdings wird die Meldung wohl erst ab Ende Juni 2009 möglich sein. Das wiederum finde ich merkwürdig, denn die Beiträge müssen bei VG Wort gemeldet sein, damit die Klicks gewertet werden. Die Mindestanzahl ist 1.500, um überhaupt in den Genuss der Ausschüttung zu kommen, nur, wie soll man sie in einem halben Jahr erreichen? Wird die gute Verwertungsgesellschaft wohl wieder eine Sonderausschüttung vornehmen müssen. Hoffe ich jedenfalls.

Gemeinsam den Verlust von Bücherrechten an Google verhindern - Allianz deutscher Autoren und Verlage

"Verwertungsgesellschaft Wort, Verband deutscher Schriftsteller und Börsenverein des Deutschen Buchhandels erarbeiten Lösung für deutsche Urheber und Verlage / Etwa sieben Millionen Bücher durch Google ungenehmigt digitalisiert" weiterlesen

Quelle: http://www.vgwort.de/

Ich dachte, das hätte sich erledigt und bin schockiert, dass das Digitalisieren immer noch geschieht. Allerdings muss ich gestehen, dass ich die Google-Buchsuche sehr gern in Anspruch nehme (auch wenn nur jede zweite Seite lesbar ist), weil ich dadurch schon auf wahre Buchschätze, vor allem zum Thema Sprache, gestoßen bin. Sie waren jedoch immer aus dem 19. Jahrhundert. So manches Zitat fand ich dort mit weiterführenden Texten, die ich voller Neugier und Begeisterung las. ju

Montag, 15. Dezember 2008

Meldung von Texten im Internet bei VG-Wort

Vor einiger Zeit erreichte mich die folgende Information von VG-Wort auf meine Frage nach Vergütung für Internettexte auch im eigenen Blog und die Frage, woher ich überhaupt weiß, welche Betreiber von Internetportalen, auf denen man veröffentlicht hat, Zählpixel eingerichtet haben:

"Für die Meldung von Texten im Internet gilt:
Die Meldung erfolgt ausschließlich über unser Online-Meldesystem. Ein Wahrnehmungsvertrag ist jedoch nicht erforderlich.
Gemeldet werden können geschlossene Beiträge ab 1800 Anschlägen die im Kalenderjahr 2008 offen als Text oder in Form eines kostenfreien nicht kopiergeschützten Downloads (PDF) im Internet einstehen. Dateien in anderen Formen können momentan nicht berücksichtigt werden. Für Lyrik gilt kein Mindestumfang. Dabei ist für diese Tantieme unerheblich, ob auch eine Druckfassung der Texte vorliegt und ob bzw. in welcher Abteilung diese bereits gemeldet wurde. Das Ersteinstellungsdatum der Texte ("Erscheinungsjahr") spielt für diese Tantieme keine Rolle.

Alle Texte im Internet, die die beiden Grundkriterien (Umfang und Mindestzugriff) erfüllen, können unter dem Menüpunkt "Texte im Internet" gemeldet werden. Eine Aufteilung von Textinhalten nach den aus dem Print-Bereich bekannten Abteilungen der VG WORT erfolgt hier nicht.

Die wichtigste Grundlage für die Ausschüttung bildet die Zugriffszählung, die über ein sog. Zählpixel realisiert wird. Dieses Pixel muß im Quelltext einer HTML Seite oder im Downloadlink eingebaut werden. Die Zählpixel werden als sog. Vorpixel vor der eigentlichen Textmeldung eingebaut. Erreicht der Text eine erforderliche Anzahl an Zugriffen von deutschen Rechnern aus, muss die eigentliche Textmeldung nachgereicht werden um eine Tantieme zu erhalten.

Vorpixel erhält jeder Beteiligte in seinem persönlichen Account oder über den Menüpunkt "Vorpixel Bestellung" im Online Meldesystem. Unter letzterem Punkt abgeholte Vorpixel können im eigenen Account jedoch nicht recherchiert werden. Die Auskunft über Zählerstart und Mindestzugriff erhalten Sie im eigenen Account (dort abgerufene Vorpixel oder Vollpixel) oder unter dem Menüpunkt "Vorpixel Recherche" im Meldesystem.

Daraus ergibt sich auch, daß bei Internettexten die eigentliche Meldung erst einmal nicht wichtig ist. Viel entscheidender ist es, das Zählpixel einzustellen. Ist dies geschehen, hat die konkrete Meldung Zeit (für die erste Ausschüttung z.B. bis Anfang 2008 für alle 2007 "verpixelten" Texte). Beim Einbau gegen Ende eines Erhebungsjahres (Kalenderjahres) wird der Mindestzugriff für den einzelnen Text in den meisten Fällen nicht mehr erreicht.

Für das Erhebungsjahr gibt es eine Sonderausschüttung für Urheber. Informationen dazu finden Sie unter http://www.vgwort.de/metis_sonderaus.php.

Da Sie in der Regel keinen Zugriff auf den Quellcode der jeweiligen Seiten haben, muß der Verlag oder die Organisation den Pixeleinbau übernehmen. Da sowohl Verlage als auch Organisationen melden und Tantiemen erhalten können, sollte es aber möglich sein, dies zu erreichen. Ob ein Betreiber bereits Zählpixel eingebaut hat, lässt sich durch einen Blick in den Quelltext der jeweiligen Internetseite klären.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.vgwort.de/metis.php"

(Abdruck mit freundlicher Genehmigung von VG-Wort)

(Siehe dazu auch den Eintrag http://www.igda.net/blog/?p=2551)