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Donnerstag, 19. August 2010

50.000 Euro Bußgeld für den Einsatz von Google Analytics

Google Analytics ist mit 79 % Marktanteil das beliebteste Website-Analyse-Tool in Deutschland. Den wenigsten Websitesbetreibern, die Google Analytics einsetzen, dürfte bekannt sein, dass Google Analytics gegen deutsches Datenschutzrecht (TMG) verstößt. Bereits im Herbst letzten Jahres haben die obersten Datenschützer der Länder in einer Sitzung des so genannten Düsseldorfer Kreises festgelegt, welche Kriterien für den Einsatz datenschutzkonformer Statistik-Tools gelten. Das sind sie:

via berndroethlingshoefer.typepad.com

Donnerstag, 9. Juli 2009

Tückischer Online-Handel: Abmahnfalle Amazon

"Die Plattform Amazon erfreut sich bei den Händlern immer größerer Beliebtheit. Dies blieb natürlich auch in Abmahnkreisen nicht lange unbemerkt, sodass nun auch vermehrt auf Amazon abgemahnt wird. Hier bietet insbesondere die von Amazon vorgegebene Katalogisierung der ALinkrtikel eine Angriffsfläche für markenrechtliche Abmahnungen." weiterlesen

http://www.unternehmer.de/

Sonntag, 7. Juni 2009

Urheberrecht: Das Ende der Wild-West-Manier

Von Daniel Bouhs

"Wer im Netz klaut, fliegt auf. Möglich macht das neue Software, die flächendeckend nach Plagiaten fahndet. Eine Welle von Abmahnungen und Rechnungen rollt auf Textdiebe zu". weiterlesen

Quelle: http://www.zeit.de/online/

Sonntag, 24. Mai 2009

Disclaimer: Märchenstunde im Internet?

Von Max-Lion Keller

"Aus der Stilblüten-Ecke des Internets sind sie nicht mehr wegzudenken: die Disclaimer. Mit schlichten, aber einprägsamen Formeln wie "Keine Abmahnung ohne Kontakt" sollen sie Website-Betreiber vor kostspieligen Abmahnungen schützen. Leider hat gerade dieser relativ weit verbreitete Disclaimer neuerdings einen markanten Nachteil: Seine Verwender werden doch abgemahnt - und zwar gerade weil sie ihn verwenden." weiterlesen

Quelle: http://www.akademie.de/

Samstag, 4. April 2009

Geschichten-Nacherzählen mit Playmobil-Figuren ist verboten

"Ein fränkischer Spielzeugrechteinhaber verklagt einen hessischen Pfarrer, weil der mit Playmobil-Figuren Szenen aus der Bibel nachstellt" weiterlesen

Quelle: http://www.heise.de/tp/

Mittwoch, 1. April 2009

Achtung: Zitieren der FAZ kann teuer werden

Man sollte lieber nicht die FAZ zitieren. Das kann teuer werden: http://tinyurl.com/dn2pgz

Und nun?
Soll man alle Zitate von der FAZ löschen, auch wenn sie nach dem Urheberrecht ordnungsgemäß als solche gekennzeichnet sind?

Quelle: www.Perlentaucher.de/

Nachtrag: Der betroffene Autor weiß nichts von der Rechnung der FAZ und ist ganz verwundert: www.perlentaucher.de/blog/26_thomas_huerlimann%3a_mein_copyright

Dienstag, 3. März 2009

Ankündigung von Abmahnungen von lizenzpflichtigen Grafiken/Zeichnungen

"Ein Betreiber eines Bildarchivs hat sich bei uns* gemeldet und angekündigt, dass er in absehbarer Zeit abmahnen wird. Er bittet uns Ihnen/Euch mitzuteilen, dass Lizenz-Grafiken zu entfernen sind, sofern keine Genehmigung dafür vorhanden ist. Es sind hier ausdrücklich auch selbst erstellte Bilder von lizenzierten Figuren wie z. B. Donald Duck, Alf, Simpsons, Harry Potter oder Ähnlichem gemeint.

Der Verstoß gegen das Urheberrecht kann auch auf privaten Homepages kostenpflichtig abgemahnt werden.

Anmerkung der Abmahnwelle e. V. :
Wenn Sie/Ihr schon beim Entfernen von Grafiken sind/seid, entfernt doch auch gleich anderen geklauten Bilder."

*Abmahnwelle e. V.

Quelle: http://abmahnungsfaq.de/pages/de_index_abmahnwelle.html

Donnerstag, 12. Februar 2009

Falsche Angaben zum neuen Wirtschaftsminister


Auf vonguttenberg.de/zu_guttenberg.html gibt es eine Klarstellung zu der Beschreibung des früheren Jobs von zu Guttenberg:
Aufgrund nicht zutreffender Informationen (u. a. FOCUS, Tagesspiegel, Spiegel, Wikipedia u.a. basierend auf einer dpa Mitteilung) wird unser Fachgroßhandel für Trockenbau, Isoliertechnik und Dämmstoffe mit dem CSU-Generalsekretär Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg in Verbindung gebracht.
Hiermit informieren wir Sie darüber, dass es sich hierbei um Fehlinformationen handelt.
Tja, bei solchen adligen Namen kann man schon mal durcheinander kommen …

Was mich aber interessiert ist: wie schreibt man das "zu" bei Guttenberg, wenn man den Vornamen nicht nennt, groß oder klein? Und wie im Literaturverzeichnis? Duden hilf!

Richtig heißt der neue Wirtschaftsminister ja Karl-Theodor Maria Nikolaus Johann Jacob Philipp Franz Joseph Sylvester Freiherr von und zu Guttenberg*. Aber warum "von und zu"? Yahoo! Clever weiß es:
Der Adelstitel 'von und zu' deutet an, dass die Familie zum Zeitpunkt der Namensverfestigung (also spätestens durch die Weimarer Reichsgesetzgebung) noch im Besitz der namensgebenden Stätte (meist die mittelalterliche Burg) war, wie zum Beispiel die Fürsten von und zu Liechtenstein.
Die vielen schönen Vornamen habe ich hier angegeben, falls Sie mal auf der Suche nach ungewöhnlichen Vornamen für Ihren ungewöhnlichen Helden sind. Man könnte solche Vornamen auch für einen gewöhnlichen Helden nehmen, aber damit würde man ihn denunzieren, und das haben auch Buchfiguren nicht verdient. Es sei denn, Sie schreiben eine Satire. Zur Suche nach Namen für Figuren wird übrigens oft der Tipp gegeben, einfach in Telefonbüchern zu wälzen. Das würde ich aber nicht empfehlen, der Genannte könnte sich in Ihrem Buch wiederfinden und Sie abmahnen.

Und so bin ich in einem einzigen Post unbewusst von unsauberer Recherche zu Abmahnung gekommen, und das ist doch ein toller Bogen, nicht wahr?

*Lesen Sie dazu ein Interview auf Zeit Online mit einem Journalisten, der diesen Namen noch einen Wilhelm zufügte, was wiederum viele Medien unüberprüft übernehmen

Samstag, 7. Februar 2009

Veröffentlichung von Abmahnschreiben im Internet

"Gerade in der Blogger-Szene ist es ein sehr beliebtes Mittel, sich über eigene Erfahrungen mit anderen Bloggern auszutauschen. Gerade bei juristischen Fragestellungen können andere Blogger jedoch häufig nur einen Nutzen aus der Angelegenheit ziehen, wenn sie den gesamten Verlauf einer rechtlichen Auseinandersetzung eigenständig beurteilen können. Das Amtsgericht München hatte sich im Jahr 2007 jedoch mit seinem Urteil vom 07.09.2007 – (Az. 161 C 1840/07) mit der Frage zu beschäftigen, wie weit dieser Austausch und die Veröffentlichung von Dokumenten in Blogs gehen darf."

Fazit:

Auch wenn man sich über eine Abmahnung ärgert, sollte man es nach diesem Urteil tunlichst unterlassen, das gegnerische Abmahnschreiben – sei es auch in anonymisierter Form – auf der eigenen Internetseite zu veröffentlichen, um weitergehenden Ärger zu vermeiden. Inwiefern ein „berechtigtes Interesse an einer Veröffentlichung des Abmahnschreibens“ besteht, ist immer eine Entscheidung des Einzelfalls.

weiterlesen

Autor: Florian Skupin

Quelle: http://www.e-recht24.de/

Freitag, 6. Februar 2009

Kochbuch-Abmahnungen ohne Erstattung der Anwaltskosten

"Das Ende eines einträglichen Abmahngeschäfts kündigt das Urteil des AG Hamburg vom 30.12.2008 (Aktenzeichen: 36C C 119/08; rechtskräftig) an. Künftig könne der Anspruchsteller zwar weiter seine Schadensersatzansprüche in Höhe von 100,- EUR je Foto geltend machen. Den Ersatz von Anwaltskosten hielt das Gericht aber nicht für rechtmäßig." weiterlesen

Quelle: http://www.jur-blog.de/

Donnerstag, 29. Januar 2009

Über das ach so beliebte ©-Zeichen. II


(Fortsetzung des Beitrages Über das ach so beliebte ©-Zeichen. I)

Bei eigenen Bildern, die man ins Internet stellt, ist ein Copyrightvermerk mit dem ©-Zeichen (am besten als Wasserzeichen) jedoch wichtig, da viele Fotos ohne Erlaubnis des Rechteinhabers von fremden Webseitenbetreibern auf deren eigene Seiten kopiert oder verlinkt, vulgo geklaut, werden. Der Datentransfer kann bei einer solchen Verlinkung teuer werden, wenn der Traffic, den man bei seinem Hoster gebucht hat, dadurch überschritten wird. Deshalb wird das als Traffic-Diebstahl auch strafrechtlich verfolgt.

Das muss noch nicht einmal mit Absicht geschehen, da die meisten Benutzer immer noch nichts vom Urheberrecht gehört haben. Doch das nützt nicht vor Strafe. Berühmt geworden ist das Brötchen (siehe hier und meinen Eintrag in diesem Blog) auf der berühmt-berüchtigten Seite Marions Kochbuch, das jeder, der auf den Auslöseknopf einer Kamera drücken kann, hätte aufnehmen können. Über achthundert Betreiber stellten das Foto auf ihrer Homepage ein und sollten 6.000 Euro für die Lizenznachzahlung und die Kosten für die Abmahnung bezahlen. Ein Unternehmer, der sechs Fotos von der Bildagentur Getty-Images auf seinen Webseiten eingebunden hatte, wurde zur Zahlung von Schadensersatz (pro Bild zwischen 450 bis 1.100 Euro) und eines Verletzerzuschlags wegen unterlassener Urheberbenennung – insgesamt rund 10.500 Euro – verurteilt (siehe meinen Beitrag hier im Blog).

Es ist also immer wichtig, die Bildrechte zu beachten. Das gilt natürlich auch für Printmedien wie zum Beispiel Titelbilder für eigene Bücher oder für Zeitschriften, in denen man ein Bild abdrucken möchte. Achtung: Die Bildrechte können auch für Werke alter Meister gelten, da oft Museen die Rechte daran besitzen.  

Übrigens, kaum jemand weiß, dass auch Avatare  dem Urheberrecht unterliegen. Sie dürfen also nicht so ohne weiteres ein fremdes Bildchen dafür benutzen, nur weil es so hübsch ist (siehe dazu http://tinyurl.com/3yl6q3p).

Ein sehr gutes Forum zum Thema Bilderklau habe ich hier gefunden.

Nebenbei: Selbst das ungefragte Verlinken kann teuer werden. Man darf zum Beispiel ohne Erlaubnis nicht mehr zu amazon verlinken (und deshalb werde ich das hier auch nicht tun. –

Zum Copyrightzeichen siehe auch Über das ach so beliebte ©-Zeichen. III 

Freitag, 12. Dezember 2008

Stadtplan-Abmahner unterliegt vor dem Amtsgericht München

"Unter den möglichen Anlässen für eine Abmahnung ist der Stadtplan auf der eigenen Homepage wohl einer der größten Klassiker. Ein bekannter Berliner Stadtpläne-Verlag hat in der Vergangenheit unzählige kostenpflichtige Abmahnungen verschickt. Das Amtsgericht (AG) München hielt in einem aktuellen Urteil Ansprüche des Verlags jedoch für unbegründet." weiterlesen

Quelle: http://www.heise.de/newsticker

Dienstag, 9. Dezember 2008

Neues Urteil zum Bilderklau

"Bilderklau: Portalbetreiber haften für rechtswidrige Taten ihrer Nutzer

Nun ist das Thema "Marions Kochbuch" höchstrichterlich geklärt. Der Betreiber von www.marions-kochbuch.de hat in den letzten Monaten verstärkt Betreiber von gewerblichen und privaten Internetseiten abgemahnt, da Bilder von Lebensmitteln (Brötchen, Birne etc.) unerlaubt im Internet (etwa über Google) kopiert und übernommen wurden. Da in jedem Fall eine Lizenzgebühr als Schadensersatz geltend gemacht wurde (ca. EUR 500,00 pro Bild) und mehrere Tausend Webseiten-Betreiber abgemahnt wurden, konnte man hier schon von einem Geschäftsmodell sprechen. Die Landgerichte sind der Ansicht des Betreibers von Marions-Kochbuch weitestgehend gefolgt und haben die Abmahnungen bestätigt. Die Presse hat sich inzwischen dem Thema angenommen und etwa mit "Abzocke im Internet - Teure Informationsfallen" (PlusMinus) betitelt. Ein höchstrichterliches Urteil lag indes noch nicht vor. Nunmehr hat sich der 5. Senat des OLG Hamburg (Az. 5 U 165/06) mit der Frage beschäftigt, ob der Betreiber eines Koch-Portals im Internet für die rechtswidrige Einstellung von rechtswidrig aus dem Internet übernommenen Bilder durch seine Nutzer haftet. TENOR: Der Betreiber haftet für die Einstellungen seiner Nutzer, auch wenn er keine Kenntnis hiervon hatte." weiterlesen

Quelle: http://www.it-rechtsinfo.de

(siehe auch: juttas-schreibblog.blogspot.com/2008/10/kochbuch-abmahner-geht-gegen-tv.html)

Freitag, 28. November 2008

Interview mit dem Vorstand des Vereins gegen den Abmahnwahn

“Als 2005 die ersten Abmahnungen eintrudelten, war die Panik in der P2P-Szene groß. Heute kann das Thema Abmahnungen wegen Filesharing auf vielen Ebenen nicht mehr ignoriert werden kann: Politik, Gerichte und Bürgerinitiativen beschäftigen sich mit den Gesetzesinitiativen, welche den Rechteinhabern womöglich Tür und Tor zu weiteren Abmahnungen öffnen, aber auch mit Opfern und Gegnern der aktuellen Entwicklung. Steffen Heintsch, Vorstand des Verein gegen den Abmahnwahn e.V., beantwortet einige der wesentlichsten Fragen zum Thema “Abmahnung beim Filesharing”.” mehr

Quelle: http://www.gulli.com/news/abmahnungen-beim-filesharing-2008-04-20/

Dienstag, 25. November 2008

Link der Woche: Impressum-Generatoren

Wenn Sie nicht wissen, was in ein Impressum gehört, Sie aber auch nicht abgemahnt werden wollen, dann klicken Sie einfach hier und hier (und wenn mir jemand sagen würde, wie ich solch ein Impressum auf diesen Blog bekomme, wäre ich ihr oder ihm sehr dankbar. Für alle Abmahner: ich würde ja gern, weiß aber nur nicht, wie)

Montag, 24. November 2008

Abmahnwahn: Zitate usw. von Kästner auf der Homepage

Ein Lehrer aus Bad Godesberg bekam eine Abmahnung, weil er auf seiner Homepage seinen Schülern einige Zitate und Auszüge aus dem Werk Erich Kästners präsentierte. Abmahngebühr + Schadenersatz: 1200 Euro Artikel weiterlesen

(siehe auch: http://www.martinschlu.de/editorials/editorial24.htm,
http://www.schneiderweb.info/deutsch/abmahnung.htm
http://www.psverlag.de/artikel/internetfreiheit/allerletzteskapitel.html und viele andere mehr)

Das gilt nicht nur für Zitate, sondern für alles, was Kästner geschrieben hat, also auch Gedichte, Ausschnitte aus seinen Büchern usw.

PS. Habe eben schnell 5 Gedichte bzw. Zitate von Erich Kästner gelöscht. Schade, sie waren so schön.

Freitag, 31. Oktober 2008

Bloggen bis zur Abmahnung: Lieber planlos bleiben (zum Kopieren von Bildern)

Von Wolf-Dieter Roth

“Ein Bild sagt mehr als tausend Worte”. Wie wahr. Es kostet allerdings auch mehr als tausend Worte, wenn man es, ohne die Rechte abzuklären, einfach kopiert hat.

Texte dürfen auch im Web zwar nicht kopiert, aber immerhin zitiert werden. Für Bilder gibt es derartige Rechte dagegen nicht:

Hier führt schon ein ganz kleiner Ausschnitt des großen Stadtplans nur mit dem eigenen Haus oder der Stammkneipe und der Straße davor auf der eigenen Webseite, um Besuchern einer Geburtstagsfeier oder eines Bloggertreffens die Anreise zu erleichtern, zu einer Abmahnung und Kosten in drei- bis vierstelliger Höhe.

Das Unternehmen GEKA (in Anlehnung an GEMA) lebt davon, derartige Dinge zu entdecken und zu verfolgen, die Rechnung kommt dann oft Monate nach der längst vergessenen Party und auch dann, wenn die Webseite längst gelöscht, die Grafikdatei mit dem Plan aber noch auf dem Server ist. War die Webseite geschäftlich, wird es besonders teuer, doch auch private Blogger kommen nicht ungeschoren davon." mehr

Quelle: http://medienlese.com/

Gut gemeint, aber gefährlich

“Juristische Ratschläge in Online-Foren können teuer werden

von Georg H. Przikling

Wenn eine Abmahnung ins Haus flattert, ist der Schrecken groß. Noch größer kann allerdings der finanzielle Schaden ausfallen, wenn man sich bei einem Rechtsproblem auf das verlässt, was Foren-Teilnehmer einem raten.” weiterlesen

Quelle: zdfheute.de

Gilt die Impressumspflicht auch für Newsletter?

50 Prozent der (Werbe)-Newsletter genügen nicht den grundlegendsten rechtlichen Anforderungen

Die IT-Recht Kanzlei wird häufig mit der Überprüfung gewerblicher Internetpräsenzen beauftragt. In diesem Rahmen zeigt sich in fast 50 % aller Fälle, dass die dort angebotenen (Werbe)-Newsletter nicht einmal den grundlegendsten rechtlichen Anforderungen genügen. Dies fängt schon damit an, dass die meisten der überprüften Newsletter kein Impressum enthalten – ein abmahnträchtiger Fehler, der schnell teuer zu stehen kommen kann.” mehr

Quelle: http://www.marketing-boerse.de/News/

Donnerstag, 30. Oktober 2008

Achtung: Nennen Sie Ihren Preis nicht “Oscar”

“Wer den Begriff “Oscar” für anderes als den Original-Oscar verwendet, riskiert eine Unterlassungserklärung. Webseiten müssen den Begriff entfernen. Diese unrechtmäßige Verwendung des Begriffs “Oscar” für Preisverleihungen verletzt Markenrechte der Academy of Motion Picture Arts and Sciences.” weiterlesen