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Dienstag, 9. November 2010

Warum die Verletzung des Urheber- und Zitatrechts kein Kavaliersdelikt ist. II


(Fortsetzung von Warum die Verletzung des Urheber- und Zitatrechts kein Kavaliersdelikt ist. I)

Man mag zu diesen Gesetzen stehen, wie man will, und sich darum streiten, das ändert aber nichts daran, dass es sie gibt und deren Nichteinhaltung laut § 106 UrhG zu empfindlichen Strafen führen kann. Aber zum Glück (oder auch nicht) wird vorher abgemahnt. Manche Anwälte haben sich sogar auf Abmahnungen spezialisiert.

Sicher sehen das nicht alle Urheber so eng und gehen gleich zum Anwalt, wenn sie sich unerlaubt gedruckt sehen; der eine oder die andere freut sich auch, wenn er oder sie zitiert wird. Aber manche Autoren beziehungsweise deren Rechteinhaber sind strikt dagegen (welche das sind, erfahren Sie unter dem Thema Zitieren verboten). Ganze Zitatsammlungen gaben wegen der Abmahnkosten auf, auch Wikiquote musste viele Zitate löschen.

So kommt es trotz aller Warnungen immer noch vor, dass Karl Valentin zitiert wird. Doch auch wenn manche seiner Sprüche so zu Redewendungen geworden sind, dass man ihn als Urheber nicht mehr erkennt, besteht darauf Urheberrecht. Nur ein Beispiel: Eine Autorin hatte 2009 in einem Adventskalender auf ihrer Website einen einzigen kurzen Satz von Karl Valentin veröffentlicht. Im Oktober 2010, also nach fast einem Jahr, bekam sie eine Abmahnung mit der Aufforderung, rd. 900 Euro innerhalb von einer Woche(!) für den Urheberrechtsverstoß zu zahlen. Und sie kann nichts dagegen tun. (Siehe dazu http://www.literaturcafe.de/streit-um-valentin-zitate-eskaliert/)

Man kann sich auch nicht darauf berufen, dass es Redewendungen sind, denn man sollte auch deren Urheberschaft prüfen, bevor man sie irgendwo abdruckt oder einstellt. Auch deshalb ist es immer bedenklich, Zitate mit dem Verweis „Verfasser unbekannt“ zu versehen, selbst der Verweis „deutsches Sprichwort“ muss nicht immer richtig sein. Im Zweifelsfalle ist es besser, solche Zitate nicht zu veröffentlichten oder eben die Abdruckerlaubnis einholen. Ist das nicht möglich, weil man den Rechteinhaber nicht kennt, kann man sich an die Verwertungsgesellschaft Wort (http://www.vgwort.de) wenden und dort ein Honorar für den Autor hinterlegen. VG Wort kann unter Umständen auch den Kontakt zum Autor herstellen. Auf jeden Fall muss für den Abdruck bezahlt werden.

Es gibt so viele Zitate von klugen Menschen, die man unbedenklich zitieren kann, und allein schon der Respekt verlangt, dass man deren Namen nennt. Und auf hor.de gibt es eine Sammlung gemeinfreier Gedichte. (Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich, dass die Autoren, die nicht dort aufgeführt sind, nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden dürfen. Das reicht von Dietrich Bonhoeffer über Hermann Hesse und Ernst Jandl bis Eugen Roth.) Da sollte man das Risiko, dass eines Tages ein wichtig aussehendes Schreiben mit einen RA im Absender ins Haus flattert, nun wirklich nicht eingehen. Und – es ist mit den Zitaten so wie mit den ewigen Themen beim Schreiben –: So vieles ist schon oft gesagt und geschrieben worden. Manchmal habe ich das Gefühl, es gibt kaum ein Zitat, das nicht ein anderer schon ähnlich gesagt hat.

Montag, 8. November 2010

Warum die Verletzung des Urheber- und Zitatrechts kein Kavaliersdelikt ist. I


Wir alle blättern gern in Zitatensammlungen und stellen gern Zitate irgendwo ein. Denn, wie Ralph Waldo Emerson in Quotation and Originality so schön sagt: „Wir alle zitieren – aus Not, aus Neigung und aus Freude daran (By necessity, by proclivity, and by delight, we all quote).“ Nur: das kann viel Ärger mit sich bringen. (Mehr zu Emersons Zitat siehe hier) –

Achtung: Wenn Sie das Urheberrecht kennen, diese Fragen bei Spiegel Online also richtig beantwortet haben, können Sie die Seite schließen. Wenn nicht, dann lesen Sie bitte weiter – Sie können so unliebsame Briefe und Kosten vermeiden. –

In Deutschland unterliegen alle Werke automatisch dem Urheberrecht – der Autor entscheidet, wer sein Werk nutzen darf. Der Copyrightvermerk © by Max Mustermann ist daher überflüssig (siehe dazu auch hier, hier und hier). Ab dem 70. Todestag eines Urhebers sind Zitate, Gedichte, Liedtexte usw.* jedoch gemeinfrei, sie dürfen also ohne weiteres veröffentlicht werden – es sei denn, die Rechte liegen bei den Erben oder anderen Inhabern des Nutzungsrechtes wie Verlage (das gilt natürlich auch für Übersetzungen). Deshalb ist beim Veröffentlichen fremder Texte äußerste Vorsicht geboten.

Das Zitieren ohne Genehmigung ist nur erlaubt, wenn eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Zitat erfolgt und es so knapp wie möglich ausfällt (siehe unter anderem http://www.internetrecht-rostock.de/zitatrecht.htm). Will man irgendwo ein urheberrechtlich geschütztes Zitat einstellen, nur weil es einem gefällt, braucht man eine Abdruckerlaubnis.

Generell ist aber zu beachten, dass die Zitate, Gedichte und andere Texte nicht verändert werden dürfen und der Name des Urhebers genannt wird. Dazu gehört auch, dass nicht einfach die neue deutsche Rechtschreibung gewählt wird, das ß also in ss umgewandelt wird (vor allem, wenn der Einsteller des Textes die Regeln dafür nicht beherrscht); auch müssen bei Gedichten die Zeichensetzung und die Einhaltung der Strophen beachtet werden. Der Dichter hat sich nämlich etwas dabei gedacht und jedes einzelne Satzzeichen wie Doppelpunkt, Semikolon, Ausrufungszeichen oder Gedankenstrich bewusst gewählt. – Das mag für Laien unverständlich sein, aber gerade bei einem Gedicht, das mit wenigen Worten so viel aussagen muss, sind jedes einzelne Wort und jedes einzelne Zeichen von Bedeutung. – Ganz verpönt ist natürlich das Einfügen zum Beispiel von Kommata, wenn der Einsteller die Zeichensetzung nicht so recht beherrscht. Und wichtig ist natürlich, dass Gedichte die richtige Überschrift bekommen. Am besten, Sie orientieren sich an den Vorschriften von Wikiquote. (Siehe dazu auch „Urheberrechtlicher Schutz bei unberechtigten Verbreitung eines Gedichts im Internet“ (http://juttas-schreibblog.blogspot.com/2009/02/urheberrechtlicher-schutz-bei.html).

Leider sind das Urheber- und das Zitatrecht so gut wie unbekannt. Munter werden Zitate und Gedichte in Blogs, auf Websites, in Foren und wo auch immer eingestellt, mal richtig, mal falsch, mal mit Angabe des Urhebers, mal ohne, mal mit der Angabe „Autor unbekannt“ (ein Beispiel dafür finden Sie hier). Überhaupt gibt es so einige Zitate und Gedichte, die dem falschen Urheber zugeordnet werden (Beispiele dafür gibt es hier und hier ) Doch wer auf die Einhaltung dieser Gesetze pocht, erntet einen Aufschrei unter den Zitierenden, als wären die fremden Worte, die sie da weitergegeben haben, ihre eigenen. Dann heißt es, man hätte keine Lust, jedesmal nachzuschauen, ob der Autor noch lebt, oder man hätte doch im Frühfunk solch ein hübsches Zitat gehört, dass man es unbedingt der ganzen Welt weitergeben müsse, auch wenn man den Namen des Autors nicht mitbekommen hat. Besonders schlimm ist, wenn der Eindruck entsteht, als wären die Worte, die da zitiert werden, die eigenen, genialen Gedanken, wie zum Beispiel bei Statusmeldungen bei Xing. Ich war jedenfalls nicht amüsiert, als ich entdeckte, dass jemand in einem Forum mit meinen Worten erklärte, warum er so gut schreibt:

Und das ist das Original (siehe http://juttas-schreibtipps.blogspot.com/search?q=tipps):

Ein Autor schreibt nicht einfach das, was er denkt; sondern wählt sorgfältig jedes Wort – er benebelt seinen Leser nicht durch eine hochgestochene, schwülstige Wortwahl – und überlegt sich jeden Satz: Er gestaltet seinen Text.
 
Jeder Satz muss seine Bedeutung für den Text haben und zum Weiterlesen anregen. 

Nebenbei – bis ins zwanzigste Jahrhundert hinein wurde kaum zitiert, da es als Schwäche galt, die Worte eines anderen zu verwenden. Und Wikiquote wird beschimpft, weil es einen Quellennachweis verlangt.

*Eine gute Zusammenfassung dessen, was alles geschützt ist, habe ich hier gefunden

Fortsetzung folgt http://juttas-schreibblog.blogspot.com/2010/11/warum-die-verletzung-des-urheber-und_09.html

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