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Dienstag, 9. November 2010

Warum die Verletzung des Urheber- und Zitatrechts kein Kavaliersdelikt ist. II


(Fortsetzung von Warum die Verletzung des Urheber- und Zitatrechts kein Kavaliersdelikt ist. I)

Man mag zu diesen Gesetzen stehen, wie man will, und sich darum streiten, das ändert aber nichts daran, dass es sie gibt und deren Nichteinhaltung laut § 106 UrhG zu empfindlichen Strafen führen kann. Aber zum Glück (oder auch nicht) wird vorher abgemahnt. Manche Anwälte haben sich sogar auf Abmahnungen spezialisiert.

Sicher sehen das nicht alle Urheber so eng und gehen gleich zum Anwalt, wenn sie sich unerlaubt gedruckt sehen; der eine oder die andere freut sich auch, wenn er oder sie zitiert wird. Aber manche Autoren beziehungsweise deren Rechteinhaber sind strikt dagegen (welche das sind, erfahren Sie unter dem Thema Zitieren verboten). Ganze Zitatsammlungen gaben wegen der Abmahnkosten auf, auch Wikiquote musste viele Zitate löschen.

So kommt es trotz aller Warnungen immer noch vor, dass Karl Valentin zitiert wird. Doch auch wenn manche seiner Sprüche so zu Redewendungen geworden sind, dass man ihn als Urheber nicht mehr erkennt, besteht darauf Urheberrecht. Nur ein Beispiel: Eine Autorin hatte 2009 in einem Adventskalender auf ihrer Website einen einzigen kurzen Satz von Karl Valentin veröffentlicht. Im Oktober 2010, also nach fast einem Jahr, bekam sie eine Abmahnung mit der Aufforderung, rd. 900 Euro innerhalb von einer Woche(!) für den Urheberrechtsverstoß zu zahlen. Und sie kann nichts dagegen tun. (Siehe dazu http://www.literaturcafe.de/streit-um-valentin-zitate-eskaliert/)

Man kann sich auch nicht darauf berufen, dass es Redewendungen sind, denn man sollte auch deren Urheberschaft prüfen, bevor man sie irgendwo abdruckt oder einstellt. Auch deshalb ist es immer bedenklich, Zitate mit dem Verweis „Verfasser unbekannt“ zu versehen, selbst der Verweis „deutsches Sprichwort“ muss nicht immer richtig sein. Im Zweifelsfalle ist es besser, solche Zitate nicht zu veröffentlichten oder eben die Abdruckerlaubnis einholen. Ist das nicht möglich, weil man den Rechteinhaber nicht kennt, kann man sich an die Verwertungsgesellschaft Wort (http://www.vgwort.de) wenden und dort ein Honorar für den Autor hinterlegen. VG Wort kann unter Umständen auch den Kontakt zum Autor herstellen. Auf jeden Fall muss für den Abdruck bezahlt werden.

Es gibt so viele Zitate von klugen Menschen, die man unbedenklich zitieren kann, und allein schon der Respekt verlangt, dass man deren Namen nennt. Und auf hor.de gibt es eine Sammlung gemeinfreier Gedichte. (Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich, dass die Autoren, die nicht dort aufgeführt sind, nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden dürfen. Das reicht von Dietrich Bonhoeffer über Hermann Hesse und Ernst Jandl bis Eugen Roth.) Da sollte man das Risiko, dass eines Tages ein wichtig aussehendes Schreiben mit einen RA im Absender ins Haus flattert, nun wirklich nicht eingehen. Und – es ist mit den Zitaten so wie mit den ewigen Themen beim Schreiben –: So vieles ist schon oft gesagt und geschrieben worden. Manchmal habe ich das Gefühl, es gibt kaum ein Zitat, das nicht ein anderer schon ähnlich gesagt hat.

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