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Freitag, 29. April 2011

Albert Einsteins neun Aphorismen

Ich habe diesen Eintrag aus urheberrechtlichen Gründen entfernt. Sie können die neun Aphorismen in Mein Weltbild, S. 622f.) lesen. Einzelne Aphorismen daraus nehme ich aber in mein Zitateblog auf, da ich mich dort mit ihnen inhaltlich auseinandersetze.

Zu "Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein" siehe http://juttas-zitateblog.blogspot.com/2011/04/um-ein-tadelloses-mitglied-einer.html

Sonntag, 2. Januar 2011

Was haben Walter Benjamin, F. Scott Fitzgerald, Walter Kollo und Paul Klee gemeinsam?


Genau: Ihre Werke sind seit dem 1. Januar 2011 so wie  die Werke vieler anderer Personen, darunter Schriftsteller, Komponisten und Maler – insgesamt fast 700  –, gemeinfrei, weil das Todesjahr 70 Jahre zurückliegt und damit das Urheberrecht erloschen ist. Dieser Tag wird als „Public Domain Day“ in aller Welt gefeiert, so am 14. 1. 2011 in Berlin (Infos dazu siehe hier).

Die bekanntesten deutschsprachigen Schriftsteller, die gemeinfrei wurden, sind Walter Benjamin, Carl Einstein, Walter, Hasenclever, Hugo Herrmann, Ludwig Kessing, Ernst Weiß und Konrad Weiß; die bekanntesten fremdsprachigen  Michail A. Bulgakow, F. Scott Fitzgerald,  Érnest Gillet, Nicolae C. Ionescu, Selma Lagerlöf und Nathanael West. Bei den fremdsprachigen Schriftstellern ist jedoch zu beachten, dass die Rechte für die Übersetzungen weiterhin bei den Verlagen liegen können.

Eine Liste aller Todestage 1940 finden Sie auf http://de.wikipedia.org/wiki/1940#Gestorben, http://en.wikipedia.org/wiki/1940#Deaths und eine Liste mit den einhundertsiebzig Schriftstellern, die ab 2011 gemeinfrei  sind, hier.

Der berühmteste Maler, dessen Werke nun gemeinfrei sind und sicher in Zukunft millionenfach in Blogs und auf Websites und wo auch immer eingestellt oder auf zigtausend Werbeartikeln* gedruckt werden, ist Paul Klee. Allerdings gilt das nur für Bilder aus Bilddatenbanken für lizenzfreie Fotos oder andere Bilder, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Für qualitativ hochwertige Aufnahmen zum Beispiel für den Abdruck in Büchern und Katalogen muss auch künftig bezahlt werden, zumindest, wenn das Bild aus dem Fotoarchiv des Zentrums Paul Klee (ZPK) mit über 4500 Aufnahmen stammt. Denn das Zentrum besitzt weiterhin die Rechte an den Fotos, die es selbst aufgenommen hat. Wie weit die Rechte an Paul Klees Werken auch in Zukunft bei  der schweizerischen Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst ProLitteris liegen, konnte ich nicht herausfinden.

*Nun ja, für das Bedrucken von Klopapier oder andere „stillose Zwecke“ dürfen Klees Motive nach wie vor nicht verwendet werden, da das gegen dessen Persönlichkeitsrecht verstoßen würde.

Dienstag, 9. November 2010

Warum die Verletzung des Urheber- und Zitatrechts kein Kavaliersdelikt ist. II


(Fortsetzung von Warum die Verletzung des Urheber- und Zitatrechts kein Kavaliersdelikt ist. I)

Man mag zu diesen Gesetzen stehen, wie man will, und sich darum streiten, das ändert aber nichts daran, dass es sie gibt und deren Nichteinhaltung laut § 106 UrhG zu empfindlichen Strafen führen kann. Aber zum Glück (oder auch nicht) wird vorher abgemahnt. Manche Anwälte haben sich sogar auf Abmahnungen spezialisiert.

Sicher sehen das nicht alle Urheber so eng und gehen gleich zum Anwalt, wenn sie sich unerlaubt gedruckt sehen; der eine oder die andere freut sich auch, wenn er oder sie zitiert wird. Aber manche Autoren beziehungsweise deren Rechteinhaber sind strikt dagegen (welche das sind, erfahren Sie unter dem Thema Zitieren verboten). Ganze Zitatsammlungen gaben wegen der Abmahnkosten auf, auch Wikiquote musste viele Zitate löschen.

So kommt es trotz aller Warnungen immer noch vor, dass Karl Valentin zitiert wird. Doch auch wenn manche seiner Sprüche so zu Redewendungen geworden sind, dass man ihn als Urheber nicht mehr erkennt, besteht darauf Urheberrecht. Nur ein Beispiel: Eine Autorin hatte 2009 in einem Adventskalender auf ihrer Website einen einzigen kurzen Satz von Karl Valentin veröffentlicht. Im Oktober 2010, also nach fast einem Jahr, bekam sie eine Abmahnung mit der Aufforderung, rd. 900 Euro innerhalb von einer Woche(!) für den Urheberrechtsverstoß zu zahlen. Und sie kann nichts dagegen tun. (Siehe dazu http://www.literaturcafe.de/streit-um-valentin-zitate-eskaliert/)

Man kann sich auch nicht darauf berufen, dass es Redewendungen sind, denn man sollte auch deren Urheberschaft prüfen, bevor man sie irgendwo abdruckt oder einstellt. Auch deshalb ist es immer bedenklich, Zitate mit dem Verweis „Verfasser unbekannt“ zu versehen, selbst der Verweis „deutsches Sprichwort“ muss nicht immer richtig sein. Im Zweifelsfalle ist es besser, solche Zitate nicht zu veröffentlichten oder eben die Abdruckerlaubnis einholen. Ist das nicht möglich, weil man den Rechteinhaber nicht kennt, kann man sich an die Verwertungsgesellschaft Wort (http://www.vgwort.de) wenden und dort ein Honorar für den Autor hinterlegen. VG Wort kann unter Umständen auch den Kontakt zum Autor herstellen. Auf jeden Fall muss für den Abdruck bezahlt werden.

Es gibt so viele Zitate von klugen Menschen, die man unbedenklich zitieren kann, und allein schon der Respekt verlangt, dass man deren Namen nennt. Und auf hor.de gibt es eine Sammlung gemeinfreier Gedichte. (Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich, dass die Autoren, die nicht dort aufgeführt sind, nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden dürfen. Das reicht von Dietrich Bonhoeffer über Hermann Hesse und Ernst Jandl bis Eugen Roth.) Da sollte man das Risiko, dass eines Tages ein wichtig aussehendes Schreiben mit einen RA im Absender ins Haus flattert, nun wirklich nicht eingehen. Und – es ist mit den Zitaten so wie mit den ewigen Themen beim Schreiben –: So vieles ist schon oft gesagt und geschrieben worden. Manchmal habe ich das Gefühl, es gibt kaum ein Zitat, das nicht ein anderer schon ähnlich gesagt hat.

Montag, 8. November 2010

Warum die Verletzung des Urheber- und Zitatrechts kein Kavaliersdelikt ist. I


Wir alle blättern gern in Zitatensammlungen und stellen gern Zitate irgendwo ein. Denn, wie Ralph Waldo Emerson in Quotation and Originality so schön sagt: „Wir alle zitieren – aus Not, aus Neigung und aus Freude daran (By necessity, by proclivity, and by delight, we all quote).“ Nur: das kann viel Ärger mit sich bringen. (Mehr zu Emersons Zitat siehe hier) –

Achtung: Wenn Sie das Urheberrecht kennen, diese Fragen bei Spiegel Online also richtig beantwortet haben, können Sie die Seite schließen. Wenn nicht, dann lesen Sie bitte weiter – Sie können so unliebsame Briefe und Kosten vermeiden. –

In Deutschland unterliegen alle Werke automatisch dem Urheberrecht – der Autor entscheidet, wer sein Werk nutzen darf. Der Copyrightvermerk © by Max Mustermann ist daher überflüssig (siehe dazu auch hier, hier und hier). Ab dem 70. Todestag eines Urhebers sind Zitate, Gedichte, Liedtexte usw.* jedoch gemeinfrei, sie dürfen also ohne weiteres veröffentlicht werden – es sei denn, die Rechte liegen bei den Erben oder anderen Inhabern des Nutzungsrechtes wie Verlage (das gilt natürlich auch für Übersetzungen). Deshalb ist beim Veröffentlichen fremder Texte äußerste Vorsicht geboten.

Das Zitieren ohne Genehmigung ist nur erlaubt, wenn eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Zitat erfolgt und es so knapp wie möglich ausfällt (siehe unter anderem http://www.internetrecht-rostock.de/zitatrecht.htm). Will man irgendwo ein urheberrechtlich geschütztes Zitat einstellen, nur weil es einem gefällt, braucht man eine Abdruckerlaubnis.

Generell ist aber zu beachten, dass die Zitate, Gedichte und andere Texte nicht verändert werden dürfen und der Name des Urhebers genannt wird. Dazu gehört auch, dass nicht einfach die neue deutsche Rechtschreibung gewählt wird, das ß also in ss umgewandelt wird (vor allem, wenn der Einsteller des Textes die Regeln dafür nicht beherrscht); auch müssen bei Gedichten die Zeichensetzung und die Einhaltung der Strophen beachtet werden. Der Dichter hat sich nämlich etwas dabei gedacht und jedes einzelne Satzzeichen wie Doppelpunkt, Semikolon, Ausrufungszeichen oder Gedankenstrich bewusst gewählt. – Das mag für Laien unverständlich sein, aber gerade bei einem Gedicht, das mit wenigen Worten so viel aussagen muss, sind jedes einzelne Wort und jedes einzelne Zeichen von Bedeutung. – Ganz verpönt ist natürlich das Einfügen zum Beispiel von Kommata, wenn der Einsteller die Zeichensetzung nicht so recht beherrscht. Und wichtig ist natürlich, dass Gedichte die richtige Überschrift bekommen. Am besten, Sie orientieren sich an den Vorschriften von Wikiquote. (Siehe dazu auch „Urheberrechtlicher Schutz bei unberechtigten Verbreitung eines Gedichts im Internet“ (http://juttas-schreibblog.blogspot.com/2009/02/urheberrechtlicher-schutz-bei.html).

Leider sind das Urheber- und das Zitatrecht so gut wie unbekannt. Munter werden Zitate und Gedichte in Blogs, auf Websites, in Foren und wo auch immer eingestellt, mal richtig, mal falsch, mal mit Angabe des Urhebers, mal ohne, mal mit der Angabe „Autor unbekannt“ (ein Beispiel dafür finden Sie hier). Überhaupt gibt es so einige Zitate und Gedichte, die dem falschen Urheber zugeordnet werden (Beispiele dafür gibt es hier und hier ) Doch wer auf die Einhaltung dieser Gesetze pocht, erntet einen Aufschrei unter den Zitierenden, als wären die fremden Worte, die sie da weitergegeben haben, ihre eigenen. Dann heißt es, man hätte keine Lust, jedesmal nachzuschauen, ob der Autor noch lebt, oder man hätte doch im Frühfunk solch ein hübsches Zitat gehört, dass man es unbedingt der ganzen Welt weitergeben müsse, auch wenn man den Namen des Autors nicht mitbekommen hat. Besonders schlimm ist, wenn der Eindruck entsteht, als wären die Worte, die da zitiert werden, die eigenen, genialen Gedanken, wie zum Beispiel bei Statusmeldungen bei Xing. Ich war jedenfalls nicht amüsiert, als ich entdeckte, dass jemand in einem Forum mit meinen Worten erklärte, warum er so gut schreibt:

Und das ist das Original (siehe http://juttas-schreibtipps.blogspot.com/search?q=tipps):

Ein Autor schreibt nicht einfach das, was er denkt; sondern wählt sorgfältig jedes Wort – er benebelt seinen Leser nicht durch eine hochgestochene, schwülstige Wortwahl – und überlegt sich jeden Satz: Er gestaltet seinen Text.
 
Jeder Satz muss seine Bedeutung für den Text haben und zum Weiterlesen anregen. 

Nebenbei – bis ins zwanzigste Jahrhundert hinein wurde kaum zitiert, da es als Schwäche galt, die Worte eines anderen zu verwenden. Und Wikiquote wird beschimpft, weil es einen Quellennachweis verlangt.

*Eine gute Zusammenfassung dessen, was alles geschützt ist, habe ich hier gefunden

Fortsetzung folgt http://juttas-schreibblog.blogspot.com/2010/11/warum-die-verletzung-des-urheber-und_09.html

(Um nichts zu verpassen, empfehle ich Ihnen, dieses Blog zu abbonieren oder regelmäßiger Leser werden)

Donnerstag, 4. November 2010

Zitat des Tages

„Man kann einen Text nicht bewerten wie eine Schraube. Bei der kann ich mit einem Mikrometer genau messen, ob sie passt. Das können Sie mit einem Text nicht machen. Da spielen viele subjektive Bewertungsmaßstäbe hinein. Was dem einen seine Eule, ist dem anderen seine Nachtigall. Der eine findet das Stück gut, der nächste findet es beschissen – und beide haben recht. Man muss einfach akzeptieren, dass es so ist. Es gibt natürlich Autoren, die für sich beanspruchen können, eine größere Menge anzusprechen. Aber das heißt auch noch nicht, dass derjenige ein Wahnsinnsschreiber ist. Jemand, der nur fünf Leser anspricht, kann ein genauso guter Schreiber sein.“

Christian Jungblut

in seinem Interview auf http://www.freischreiber.de/home/christian-jungblut-was-dem-einen-seine-eule-ist-dem-anderen-seine-nachtigall

Freitag, 12. Juni 2009

Verlage planen Gema für Onlinetexte

"von Lutz Knappmann

Seit Jahren suchen Verlage nach Internet-Erlösmodellen jenseits der Werbung. Nun gibt es konkrete Ideen: Eine Art "Inkassobüro" soll Leistungsschutzrechte ähnlich wie bei Musik geltend machen. Auch eine "Kultur-Flatrate" als Zuschlag auf die DSL-Gebühr wird diskutiert." weiterlesen

Quelle: http://www.ftd.de/

Sonntag, 7. Juni 2009

Urheberrecht: Das Ende der Wild-West-Manier

Von Daniel Bouhs

"Wer im Netz klaut, fliegt auf. Möglich macht das neue Software, die flächendeckend nach Plagiaten fahndet. Eine Welle von Abmahnungen und Rechnungen rollt auf Textdiebe zu". weiterlesen

Quelle: http://www.zeit.de/online/

Dienstag, 26. Mai 2009

VG Wort ändert Wahrnehmungsvertrag für Google Settlement

"Die VG Wort könnte nun beim Google-Buchsuche-Vergleich in Aktion treten: Die Mitgliederversammlung hat nach eigenen Angaben am 23. Mai beschlossen, dass die Verwertungsgesellschaft bestimmte Rechte aus dem Google-Settlement für Autoren und Verlage gemeinsam wahrnimmt. Voraussetzung dafür ist, dass der Vergleich in den USA endgültig bestätigt wird." weiterlesen

Quelle: http://www.boersenblatt.net/

Sonntag, 24. Mai 2009

Ein falscher Copyrighthinweis kann auch riskant sein

"In der Regel stecken Online-Händler jede Menge Energie, Fleiß und Kreativität in die textliche und grafische Gestaltung ihrer Homepage. Bei den rechtlichen Inhalten wie beispielsweise Impressum oder Widerrufsbelehrung machen sie sich diese Mühe oftmals nicht. Häufig werden Rechtstexte, für die man beim Anwalt ein kleines Vermögen zahlen müsste, einfach vom Mitbewerber kopiert und mit kleinen Änderungen in die eigene Internetpräsenz übernommen. Hierzu gehört nicht selten auch ein sog. Copyrighthinweis, der sich bei Online-Händlern größter Beliebtheit erfreut. Doch was hat man da eigentlich kopiert? Zumindest, wenn hier ein unklarer oder falscher Copyrighthinweis übernommen wurde, lohnt es sich, die eigene Internetseite einmal genauer unter die Lupe zu nehmen." weiterlesen

Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/

Siehe dazu unbedingt auch die Erwiderung

Mittwoch, 20. Mai 2009

Aktuelle Informationen von VG Wort zu Google Buchsuche - Vergleich

Wie bereits berichtet, hat die VG Wort einen Vorschlag zum Umgang mit dem Google-Vergleich erarbeitet. Dieser Vorschlag gilt nur für den Fall, dass das zuständige Gericht in den USA den Vergleich endgültig billigt. Für das Gerichtsverfahren in den USA haben sich aufgrund von Eingaben von Autoren und deren Erben in der letzten Woche folgende wichtige Änderungen ergeben:

* Die Frist für einen vollständigen Austritt aus dem Vergleich („Opt out“) hat sich vom 5. Mai 2009 auf den 4. September 2009 verschoben.
* Die Frist für die Geltendmachung von Einwänden gegen den Vergleich („Objections“) hat sich ebenfalls vom 5. Mai 2009 auf den 4. September 2009 verschoben.
* Die Gerichtsanhörung zu dem Vergleich („Fairness-Hearing“) soll jetzt am 7. Oktober 2009 stattfinden. Anschließend wird das Gericht voraussichtlich entscheiden, ob und inwieweit der Vergleich endgültig Bestand hat.

Problematisch ist, dass die weiteren Fristen aus dem Vergleich nach derzeitigem Stand unverändert fortbestehen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Frist 5. Januar 2010 für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen für Digitalisierungen, die bis zum 5. Mai 2009 vorgenommen wurden.

Ansonsten haben die zeitlichen Verschiebungen für den Vorschlag der VG Wort zunächst keine Auswirkungen. Über diesen Vorschlag, der im Folgenden in Form von Fragen und Antworten näher dargestellt werden soll, wird die Mitgliederversammlung der VG Wort am 23. Mai 2009 entscheiden. weiterlesen

Freitag, 15. Mai 2009

Recht in der Redaktion: Yellow Papers der deutschen Fachpresse zum Herunterladen

"Wo endet das Urheberrecht, und wo beginnt das Copyright? Wie sehen die Rechte für Bilder und Grafiken im Detail aus, und welche Regeln gelten für Online-Veröffentlichungen? Um diese Themen geht es im neuen Yellow Paper "Recht in der Redaktion", das die Kommission Redaktion der Deutschen Fachpresse im Mai veröffentlicht hat.

Die Informationsbroschüre erklärt den Unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright, beschäftigt sich mit dem Verhältnis von Redakteur und Urheber und beantwortet Fragen zur Verwendung von Abbildungen und Grafiken, zum Beispiel zu den Nutzungsmöglichkeiten von Fotos aus dem Internet. Auch die Themen Trennung von redaktionellen Inhalten und Anzeigen sowie die entsprechende Kennzeichnungspflicht bei redaktionell gestalteten Anzeigen werden vorgestellt.

Seit 2006 publiziert die Deutsche Fachpresse unter dem Namen Yellow Paper eine Schriftenreihe zu aktuellen Themen für die Anbieter von Fachmedien."

Sie können Sie hier herunterladen

Quelle: http://www.boersenblatt.net/

Donnerstag, 14. Mai 2009

Das Ende des Holzwegs (zum Heidelberger Appell)

von Mathias Bröckers

Anstatt den neuen digitalen Kuchen ins Auge zu fassen, klammern sich viele Autoren an die Krümel, die ihnen ein überkommenes Urheberrecht zusteht

Der Untergang des Abendlands steht mal wieder kurz bevor. So jedenfalls könnte man meinen, wenn man den flammenden [extern] Heidelberger Appell zur Kenntnis nimmt, in dem Verleger, Autoren und Journalisten von der kostenlosen Verfügbarmachung wissenschaftlicher Texte im Internet das Urheberrecht und die Freiheit von Literatur, Kunst und Wissenschaft bedroht sehen.“ weiterlesen

Quelle: http://www.heise.de/

Samstag, 4. April 2009

Geschichten-Nacherzählen mit Playmobil-Figuren ist verboten

"Ein fränkischer Spielzeugrechteinhaber verklagt einen hessischen Pfarrer, weil der mit Playmobil-Figuren Szenen aus der Bibel nachstellt" weiterlesen

Quelle: http://www.heise.de/tp/

Donnerstag, 2. April 2009

Die Landesbibliothek als Copyshop

"Wie das Geschäft der Verlage unter Berufung auf den Auftrag des Gesetzgebers ruiniert wird. Von Matthias Ulmer.

Seit vergangener Woche ist das Lehrbuch in Deutschland tot. Das muss man zumindest konstatieren, wenn die Gerichte dem Treiben der Bibliotheken unter Leitung des Deutschen Bibliotheksverbands keinen Einhalt gebieten. In der Unibibliothek Darmstadt sind die wichtigsten 100 Lehrbücher eingescannt und werden den Studenten kostenlos zum Download angeboten. Das ist kein Versehen, das ist erklärter Wille der Bibliothekare: alle Bücher für alle Studenten umsonst zum Download." weiterlesen

Quelle: www.boersenblatt.net/

Mittwoch, 1. April 2009

Achtung: Zitieren der FAZ kann teuer werden

Man sollte lieber nicht die FAZ zitieren. Das kann teuer werden: http://tinyurl.com/dn2pgz

Und nun?
Soll man alle Zitate von der FAZ löschen, auch wenn sie nach dem Urheberrecht ordnungsgemäß als solche gekennzeichnet sind?

Quelle: www.Perlentaucher.de/

Nachtrag: Der betroffene Autor weiß nichts von der Rechnung der FAZ und ist ganz verwundert: www.perlentaucher.de/blog/26_thomas_huerlimann%3a_mein_copyright

Mittwoch, 25. März 2009

Open-Access: „Autoren sind überfordert bei der Überwachung“

"Angesichts der Digitalisierungsoffensive von Google und den Open-Access-Aktivitäten von Max Planck & Co. haben sich Verleger und Autoren mit einem offenen Brief an die Bundesregierung und die Regierungen der Länder gewandt: Das bestehende Urheberrecht, die Publikationsfreiheit und die Freiheit von Forschung und Lehre müssten entschlossen und mit allen zu Gebote stehenden Mitteln verteidigt werden. Im Interview erklärt Roland Reuß, Literaturwissenschaftler an der Universität Heidelberg …, die Hintergründe der Offensive." weiterlesen

Quelle: http://www.buchreport.de/

(siehe auch perlentaucher.de/artikel/5347.html)

Dienstag, 3. März 2009

Falsche Freunde - von der zweifelhaften journalistischen Qualität eines "Spiegel"-Titels

"Kürzlich sah ich eine Reportage bei RTL II, es ging um StudiVZ (wie das Handelsblatt Teil der Holtzbrinck-Gruppe). Dieses sei ein Anlaufpunkt für magersüchtige Teenager hieß es, einziger Beleg dafür war eine Diskussionsgruppe, die von der Redaktion selbst eingerichtet worden war. Beim Vorbeiwischen der Kamera konnte man erkennen, wie viele Mitglieder diese hatte: zwei. Eines davon war der Gründer.

Deshalb ahnte ich, was kommen würde, als vom Titelthema des neuen „Spiegel“ erfuhr: Social Networks. Meine Ahnung aber wurde noch locker übertroffen: Heute sind „Spiegel“-Redakteure nicht mal mehr in der Lage, ihre Leser so zu manipulieren, dass diese es nicht nach zwei Minuten merken.

„Die tiefe Recherche ist der Tod jedes Knüllers“, sagte mein Lehr-Herr Ferdinand Simoneit gerne – und es war ironisch gemeint. Simoneit selbst hatte in der großen „Spiegel“-Zeit gelernt und so erfuhren wir Volontäre viel über die Arbeitsweise unter Rudolf Augstein. Dazu gehörte es eben auch, Geschichten zu „drehen“: Man stellt die Faktenlage so dar, dass die Geschichte ausgewogen scheint, faktisch aber in eine eindeutige Richtung geht." weiterlesen

Quelle: http://blog.handelsblatt.de/

Ankündigung von Abmahnungen von lizenzpflichtigen Grafiken/Zeichnungen

"Ein Betreiber eines Bildarchivs hat sich bei uns* gemeldet und angekündigt, dass er in absehbarer Zeit abmahnen wird. Er bittet uns Ihnen/Euch mitzuteilen, dass Lizenz-Grafiken zu entfernen sind, sofern keine Genehmigung dafür vorhanden ist. Es sind hier ausdrücklich auch selbst erstellte Bilder von lizenzierten Figuren wie z. B. Donald Duck, Alf, Simpsons, Harry Potter oder Ähnlichem gemeint.

Der Verstoß gegen das Urheberrecht kann auch auf privaten Homepages kostenpflichtig abgemahnt werden.

Anmerkung der Abmahnwelle e. V. :
Wenn Sie/Ihr schon beim Entfernen von Grafiken sind/seid, entfernt doch auch gleich anderen geklauten Bilder."

*Abmahnwelle e. V.

Quelle: http://abmahnungsfaq.de/pages/de_index_abmahnwelle.html

Freitag, 27. Februar 2009

Haftung einer Internet-Plattform für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer

von Christian Hense

"Das Landgericht Köln sorgt womöglich für neue Bauchschmerzen bei Betreibern von Foren und Internet-Plattformen. Kern der Entscheidung (Beschluss vom 09.04.2008 Az: 28 O 690/07) ist dabei ein mittlerweile häufiger Passus in den AGB vieler Betreiber: Die Einräumung von uneingeschränkten Nutzungsrechten." weiterlesen
Fazit:

Ein weiteres Bauchschmerz-Urteil für Betreiber von Internet-Plattformen. Denn folgt man diesem Urteil, stehen Plattform-Betreiber haftungsrechtlich in Zukunft deutlich schlechter dar als bisher, sofern sie sich in ihren AGB uneingeschränkten Nutzungsrechte einräumen lassen. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Die Unterscheidung von "eigenen" und "fremden" Inhalten wird darüber hinaus noch nebulöser.

Quelle: http://www.e-recht24.de/


Mittwoch, 25. Februar 2009

"Diebstahl im Internet ist völlig risikolos"

"An Deutlichkeiten fehlte es von Beginn an nicht beim Branchen- Hearing Buchmarkt, zu dem das Bundeswirtschaftsministerium und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Akteure der Branche heute ins Frankfurter Literaturhaus eingeladen hatte.

Am Anfang stand die Einladung von Ingeborg Berggreen-Merkel, Abteilungsleiterin beim Kulturstaatsminister: "Wir, die Bundesregierung, wollen von Ihnen lernen, was wichtig ist."
Da konnte Karl-Peter Winters, der Vorsitzende des Verleger-Ausschusses im Börsenverein, als Keynote-Speaker des Tages rasch behilflich sein. Sein Wunsch an das Hearing ist es, "dass nicht nur Einsichten geweckt, sondern auch politische Aktivitäten zur Stärkung der Branche gefördert werden." Winters beklagte, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Akteure des Buchmarkts im digitalen Zeitalter deutlich verschlechtert hätten. Die Erwartung, dass auch im Zeitalter des Internets "kreative Lösungen belohnt und geistiges Eigentum geschützt wird", werde vom Gesetzgeber in keiner Weise erfüllt. Insbesondere kritisierte der Kölner Fachverleger, dass es gegen die massenhafte Verletzung des Urheberrechts im Internet keine wirksamen gesetzlichen Initiativen auf nationaler Ebene gebe. Winters wörtlich: "Man wundert sich schon nicht mehr, dass Teile der Bundesregierung den Datenschutz fast wie ein mythisches Rechtsgut vor sich hertragen." Die Folge dessen sei: "Diebstahl im Internet ist völlig risikolos." weiterlesen

Quelle: http://www.boersenblatt.net/