Freitag, 29. April 2011
Albert Einsteins neun Aphorismen
Zu "Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muss man vor allem ein Schaf sein" siehe http://juttas-zitateblog.blogspot.com/2011/04/um-ein-tadelloses-mitglied-einer.html
Sonntag, 2. Januar 2011
Was haben Walter Benjamin, F. Scott Fitzgerald, Walter Kollo und Paul Klee gemeinsam?
Genau: Ihre Werke sind seit dem 1. Januar 2011 so wie die Werke vieler anderer Personen, darunter Schriftsteller, Komponisten und Maler – insgesamt fast 700 –, gemeinfrei, weil das Todesjahr 70 Jahre zurückliegt und damit das Urheberrecht erloschen ist. Dieser Tag wird als „Public Domain Day“ in aller Welt gefeiert, so am 14. 1. 2011 in Berlin (Infos dazu siehe hier).
Die bekanntesten deutschsprachigen Schriftsteller, die gemeinfrei wurden, sind Walter Benjamin, Carl Einstein, Walter, Hasenclever, Hugo Herrmann, Ludwig Kessing, Ernst Weiß und Konrad Weiß; die bekanntesten fremdsprachigen Michail A. Bulgakow, F. Scott Fitzgerald, Érnest Gillet, Nicolae C. Ionescu, Selma Lagerlöf und Nathanael West. Bei den fremdsprachigen Schriftstellern ist jedoch zu beachten, dass die Rechte für die Übersetzungen weiterhin bei den Verlagen liegen können.
Eine Liste aller Todestage 1940 finden Sie auf http://de.wikipedia.org/wiki/1940#Gestorben, http://en.wikipedia.org/wiki/1940#Deaths und eine Liste mit den einhundertsiebzig Schriftstellern, die ab 2011 gemeinfrei sind, hier.
Der berühmteste Maler, dessen Werke nun gemeinfrei sind und sicher in Zukunft millionenfach in Blogs und auf Websites und wo auch immer eingestellt oder auf zigtausend Werbeartikeln* gedruckt werden, ist Paul Klee. Allerdings gilt das nur für Bilder aus Bilddatenbanken für lizenzfreie Fotos oder andere Bilder, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Für qualitativ hochwertige Aufnahmen zum Beispiel für den Abdruck in Büchern und Katalogen muss auch künftig bezahlt werden, zumindest, wenn das Bild aus dem Fotoarchiv des Zentrums Paul Klee (ZPK) mit über 4500 Aufnahmen stammt. Denn das Zentrum besitzt weiterhin die Rechte an den Fotos, die es selbst aufgenommen hat. Wie weit die Rechte an Paul Klees Werken auch in Zukunft bei der schweizerischen Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst ProLitteris liegen, konnte ich nicht herausfinden.
*Nun ja, für das Bedrucken von Klopapier oder andere „stillose Zwecke“ dürfen Klees Motive nach wie vor nicht verwendet werden, da das gegen dessen Persönlichkeitsrecht verstoßen würde.
Dienstag, 9. November 2010
Warum die Verletzung des Urheber- und Zitatrechts kein Kavaliersdelikt ist. II
(Fortsetzung von Warum die Verletzung des Urheber- und Zitatrechts kein Kavaliersdelikt ist. I)
Man mag zu diesen Gesetzen stehen, wie man will, und sich darum streiten, das ändert aber nichts daran, dass es sie gibt und deren Nichteinhaltung laut § 106 UrhG zu empfindlichen Strafen führen kann. Aber zum Glück (oder auch nicht) wird vorher abgemahnt. Manche Anwälte haben sich sogar auf Abmahnungen spezialisiert.
Sicher sehen das nicht alle Urheber so eng und gehen gleich zum Anwalt, wenn sie sich unerlaubt gedruckt sehen; der eine oder die andere freut sich auch, wenn er oder sie zitiert wird. Aber manche Autoren beziehungsweise deren Rechteinhaber sind strikt dagegen (welche das sind, erfahren Sie unter dem Thema Zitieren verboten). Ganze Zitatsammlungen gaben wegen der Abmahnkosten auf, auch Wikiquote musste viele Zitate löschen.
So kommt es trotz aller Warnungen immer noch vor, dass Karl Valentin zitiert wird. Doch auch wenn manche seiner Sprüche so zu Redewendungen geworden sind, dass man ihn als Urheber nicht mehr erkennt, besteht darauf Urheberrecht. Nur ein Beispiel: Eine Autorin hatte 2009 in einem Adventskalender auf ihrer Website einen einzigen kurzen Satz von Karl Valentin veröffentlicht. Im Oktober 2010, also nach fast einem Jahr, bekam sie eine Abmahnung mit der Aufforderung, rd. 900 Euro innerhalb von einer Woche(!) für den Urheberrechtsverstoß zu zahlen. Und sie kann nichts dagegen tun. (Siehe dazu http://www.literaturcafe.de/streit-um-valentin-zitate-eskaliert/)
Man kann sich auch nicht darauf berufen, dass es Redewendungen sind, denn man sollte auch deren Urheberschaft prüfen, bevor man sie irgendwo abdruckt oder einstellt. Auch deshalb ist es immer bedenklich, Zitate mit dem Verweis „Verfasser unbekannt“ zu versehen, selbst der Verweis „deutsches Sprichwort“ muss nicht immer richtig sein. Im Zweifelsfalle ist es besser, solche Zitate nicht zu veröffentlichten oder eben die Abdruckerlaubnis einholen. Ist das nicht möglich, weil man den Rechteinhaber nicht kennt, kann man sich an die Verwertungsgesellschaft Wort (http://www.vgwort.de) wenden und dort ein Honorar für den Autor hinterlegen. VG Wort kann unter Umständen auch den Kontakt zum Autor herstellen. Auf jeden Fall muss für den Abdruck bezahlt werden.
Es gibt so viele Zitate von klugen Menschen, die man unbedenklich zitieren kann, und allein schon der Respekt verlangt, dass man deren Namen nennt. Und auf hor.de gibt es eine Sammlung gemeinfreier Gedichte. (Im Umkehrschluss bedeutet das natürlich, dass die Autoren, die nicht dort aufgeführt sind, nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden dürfen. Das reicht von Dietrich Bonhoeffer über Hermann Hesse und Ernst Jandl bis Eugen Roth.) Da sollte man das Risiko, dass eines Tages ein wichtig aussehendes Schreiben mit einen RA im Absender ins Haus flattert, nun wirklich nicht eingehen. Und – es ist mit den Zitaten so wie mit den ewigen Themen beim Schreiben –: So vieles ist schon oft gesagt und geschrieben worden. Manchmal habe ich das Gefühl, es gibt kaum ein Zitat, das nicht ein anderer schon ähnlich gesagt hat.
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Montag, 8. November 2010
Warum die Verletzung des Urheber- und Zitatrechts kein Kavaliersdelikt ist. I
Wir alle blättern gern in Zitatensammlungen und stellen gern Zitate irgendwo ein. Denn, wie Ralph Waldo Emerson in Quotation and Originality so schön sagt: „Wir alle zitieren – aus Not, aus Neigung und aus Freude daran (By necessity, by proclivity, and by delight, we all quote).“ Nur: das kann viel Ärger mit sich bringen. (Mehr zu Emersons Zitat siehe hier) –
In Deutschland unterliegen alle Werke automatisch dem Urheberrecht – der Autor entscheidet, wer sein Werk nutzen darf. Der Copyrightvermerk © by Max Mustermann ist daher überflüssig (siehe dazu auch hier, hier und hier). Ab dem 70. Todestag eines Urhebers sind Zitate, Gedichte, Liedtexte usw.* jedoch gemeinfrei, sie dürfen also ohne weiteres veröffentlicht werden – es sei denn, die Rechte liegen bei den Erben oder anderen Inhabern des Nutzungsrechtes wie Verlage (das gilt natürlich auch für Übersetzungen). Deshalb ist beim Veröffentlichen fremder Texte äußerste Vorsicht geboten.
Das Zitieren ohne Genehmigung ist nur erlaubt, wenn eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Zitat erfolgt und es so knapp wie möglich ausfällt (siehe unter anderem http://www.internetrecht-rostock.de/zitatrecht.htm). Will man irgendwo ein urheberrechtlich geschütztes Zitat einstellen, nur weil es einem gefällt, braucht man eine Abdruckerlaubnis.
Generell ist aber zu beachten, dass die Zitate, Gedichte und andere Texte nicht verändert werden dürfen und der Name des Urhebers genannt wird. Dazu gehört auch, dass nicht einfach die neue deutsche Rechtschreibung gewählt wird, das ß also in ss umgewandelt wird (vor allem, wenn der Einsteller des Textes die Regeln dafür nicht beherrscht); auch müssen bei Gedichten die Zeichensetzung und die Einhaltung der Strophen beachtet werden. Der Dichter hat sich nämlich etwas dabei gedacht und jedes einzelne Satzzeichen wie Doppelpunkt, Semikolon, Ausrufungszeichen oder Gedankenstrich bewusst gewählt. – Das mag für Laien unverständlich sein, aber gerade bei einem Gedicht, das mit wenigen Worten so viel aussagen muss, sind jedes einzelne Wort und jedes einzelne Zeichen von Bedeutung. – Ganz verpönt ist natürlich das Einfügen zum Beispiel von Kommata, wenn der Einsteller die Zeichensetzung nicht so recht beherrscht. Und wichtig ist natürlich, dass Gedichte die richtige Überschrift bekommen. Am besten, Sie orientieren sich an den Vorschriften von Wikiquote. (Siehe dazu auch „Urheberrechtlicher Schutz bei unberechtigten Verbreitung eines Gedichts im Internet“ (http://juttas-schreibblog.blogspot.com/2009/02/urheberrechtlicher-schutz-bei.html).
Und das ist das Original (siehe http://juttas-schreibtipps.blogspot.com/search?q=tipps):
Jeder Satz muss seine Bedeutung für den Text haben und zum Weiterlesen anregen.
Nebenbei – bis ins zwanzigste Jahrhundert hinein wurde kaum zitiert, da es als Schwäche galt, die Worte eines anderen zu verwenden. Und Wikiquote wird beschimpft, weil es einen Quellennachweis verlangt.
*Eine gute Zusammenfassung dessen, was alles geschützt ist, habe ich hier gefunden
Fortsetzung
(Um nichts zu verpassen, empfehle ich Ihnen, dieses Blog zu abbonieren oder regelmäßiger Leser werden)
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Donnerstag, 4. November 2010
Zitat des Tages
Christian Jungblut
in seinem Interview auf http://www.freischreiber.de/home/christian-jungblut-was-dem-einen-seine-eule-ist-dem-anderen-seine-nachtigall
Freitag, 12. Juni 2009
Verlage planen Gema für Onlinetexte
Seit Jahren suchen Verlage nach Internet-Erlösmodellen jenseits der Werbung. Nun gibt es konkrete Ideen: Eine Art "Inkassobüro" soll Leistungsschutzrechte ähnlich wie bei Musik geltend machen. Auch eine "Kultur-Flatrate" als Zuschlag auf die DSL-Gebühr wird diskutiert." weiterlesen
Quelle: http://www.ftd.de/
Sonntag, 7. Juni 2009
Urheberrecht: Das Ende der Wild-West-Manier
"Wer im Netz klaut, fliegt auf. Möglich macht das neue Software, die flächendeckend nach Plagiaten fahndet. Eine Welle von Abmahnungen und Rechnungen rollt auf Textdiebe zu". weiterlesen
Quelle: http://www.zeit.de/online/
Dienstag, 26. Mai 2009
VG Wort ändert Wahrnehmungsvertrag für Google Settlement
Quelle: http://www.boersenblatt.net/
Sonntag, 24. Mai 2009
Ein falscher Copyrighthinweis kann auch riskant sein
Quelle: http://www.it-recht-kanzlei.de/
Siehe dazu unbedingt auch die Erwiderung
Mittwoch, 20. Mai 2009
Aktuelle Informationen von VG Wort zu Google Buchsuche - Vergleich
* Die Frist für einen vollständigen Austritt aus dem Vergleich („Opt out“) hat sich vom 5. Mai 2009 auf den 4. September 2009 verschoben.
* Die Frist für die Geltendmachung von Einwänden gegen den Vergleich („Objections“) hat sich ebenfalls vom 5. Mai 2009 auf den 4. September 2009 verschoben.
* Die Gerichtsanhörung zu dem Vergleich („Fairness-Hearing“) soll jetzt am 7. Oktober 2009 stattfinden. Anschließend wird das Gericht voraussichtlich entscheiden, ob und inwieweit der Vergleich endgültig Bestand hat.
Problematisch ist, dass die weiteren Fristen aus dem Vergleich nach derzeitigem Stand unverändert fortbestehen. Das gilt insbesondere im Hinblick auf die Frist 5. Januar 2010 für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen für Digitalisierungen, die bis zum 5. Mai 2009 vorgenommen wurden.
Ansonsten haben die zeitlichen Verschiebungen für den Vorschlag der VG Wort zunächst keine Auswirkungen. Über diesen Vorschlag, der im Folgenden in Form von Fragen und Antworten näher dargestellt werden soll, wird die Mitgliederversammlung der VG Wort am 23. Mai 2009 entscheiden. weiterlesen
Freitag, 15. Mai 2009
Recht in der Redaktion: Yellow Papers der deutschen Fachpresse zum Herunterladen
Die Informationsbroschüre erklärt den Unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright, beschäftigt sich mit dem Verhältnis von Redakteur und Urheber und beantwortet Fragen zur Verwendung von Abbildungen und Grafiken, zum Beispiel zu den Nutzungsmöglichkeiten von Fotos aus dem Internet. Auch die Themen Trennung von redaktionellen Inhalten und Anzeigen sowie die entsprechende Kennzeichnungspflicht bei redaktionell gestalteten Anzeigen werden vorgestellt.
Seit 2006 publiziert die Deutsche Fachpresse unter dem Namen Yellow Paper eine Schriftenreihe zu aktuellen Themen für die Anbieter von Fachmedien."
Sie können Sie hier herunterladen
Quelle: http://www.boersenblatt.net/
Donnerstag, 14. Mai 2009
Das Ende des Holzwegs (zum Heidelberger Appell)
„Anstatt den neuen digitalen Kuchen ins Auge zu fassen, klammern sich viele Autoren an die Krümel, die ihnen ein überkommenes Urheberrecht zusteht
Der Untergang des Abendlands steht mal wieder kurz bevor. So jedenfalls könnte man meinen, wenn man den flammenden [extern] Heidelberger Appell zur Kenntnis nimmt, in dem Verleger, Autoren und Journalisten von der kostenlosen Verfügbarmachung wissenschaftlicher Texte im Internet das Urheberrecht und die Freiheit von Literatur, Kunst und Wissenschaft bedroht sehen.“ weiterlesen
Quelle: http://www.heise.de/
Samstag, 4. April 2009
Geschichten-Nacherzählen mit Playmobil-Figuren ist verboten
Quelle: http://www.heise.de/tp/
Donnerstag, 2. April 2009
Die Landesbibliothek als Copyshop
Seit vergangener Woche ist das Lehrbuch in Deutschland tot. Das muss man zumindest konstatieren, wenn die Gerichte dem Treiben der Bibliotheken unter Leitung des Deutschen Bibliotheksverbands keinen Einhalt gebieten. In der Unibibliothek Darmstadt sind die wichtigsten 100 Lehrbücher eingescannt und werden den Studenten kostenlos zum Download angeboten. Das ist kein Versehen, das ist erklärter Wille der Bibliothekare: alle Bücher für alle Studenten umsonst zum Download." weiterlesen
Quelle: www.boersenblatt.net/
Mittwoch, 1. April 2009
Achtung: Zitieren der FAZ kann teuer werden
Und nun? Soll man alle Zitate von der FAZ löschen, auch wenn sie nach dem Urheberrecht ordnungsgemäß als solche gekennzeichnet sind?
Quelle: www.Perlentaucher.de/
Nachtrag: Der betroffene Autor weiß nichts von der Rechnung der FAZ und ist ganz verwundert: www.perlentaucher.de/blog/26_thomas_huerlimann%3a_mein_copyright
Mittwoch, 25. März 2009
Open-Access: „Autoren sind überfordert bei der Überwachung“
Quelle: http://www.buchreport.de/
(siehe auch perlentaucher.de/artikel/5347.html)
Dienstag, 3. März 2009
Falsche Freunde - von der zweifelhaften journalistischen Qualität eines "Spiegel"-Titels
Deshalb ahnte ich, was kommen würde, als vom Titelthema des neuen „Spiegel“ erfuhr: Social Networks. Meine Ahnung aber wurde noch locker übertroffen: Heute sind „Spiegel“-Redakteure nicht mal mehr in der Lage, ihre Leser so zu manipulieren, dass diese es nicht nach zwei Minuten merken.
„Die tiefe Recherche ist der Tod jedes Knüllers“, sagte mein Lehr-Herr Ferdinand Simoneit gerne – und es war ironisch gemeint. Simoneit selbst hatte in der großen „Spiegel“-Zeit gelernt und so erfuhren wir Volontäre viel über die Arbeitsweise unter Rudolf Augstein. Dazu gehörte es eben auch, Geschichten zu „drehen“: Man stellt die Faktenlage so dar, dass die Geschichte ausgewogen scheint, faktisch aber in eine eindeutige Richtung geht." weiterlesen
Quelle: http://blog.handelsblatt.de/
Ankündigung von Abmahnungen von lizenzpflichtigen Grafiken/Zeichnungen
Der Verstoß gegen das Urheberrecht kann auch auf privaten Homepages kostenpflichtig abgemahnt werden.
Anmerkung der Abmahnwelle e. V. :
Wenn Sie/Ihr schon beim Entfernen von Grafiken sind/seid, entfernt doch auch gleich anderen geklauten Bilder."
*Abmahnwelle e. V.
Quelle: http://abmahnungsfaq.de/pages/de_index_abmahnwelle.html
Freitag, 27. Februar 2009
Haftung einer Internet-Plattform für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer
"Das Landgericht Köln sorgt womöglich für neue Bauchschmerzen bei Betreibern von Foren und Internet-Plattformen. Kern der Entscheidung (Beschluss vom 09.04.2008 Az: 28 O 690/07) ist dabei ein mittlerweile häufiger Passus in den AGB vieler Betreiber: Die Einräumung von uneingeschränkten Nutzungsrechten." weiterlesen
Fazit:Ein weiteres Bauchschmerz-Urteil für Betreiber von Internet-Plattformen. Denn folgt man diesem Urteil, stehen Plattform-Betreiber haftungsrechtlich in Zukunft deutlich schlechter dar als bisher, sofern sie sich in ihren AGB uneingeschränkten Nutzungsrechte einräumen lassen. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Die Unterscheidung von "eigenen" und "fremden" Inhalten wird darüber hinaus noch nebulöser.
Quelle: http://www.e-recht24.de/
Mittwoch, 25. Februar 2009
"Diebstahl im Internet ist völlig risikolos"
Am Anfang stand die Einladung von Ingeborg Berggreen-Merkel, Abteilungsleiterin beim Kulturstaatsminister: "Wir, die Bundesregierung, wollen von Ihnen lernen, was wichtig ist."
Da konnte Karl-Peter Winters, der Vorsitzende des Verleger-Ausschusses im Börsenverein, als Keynote-Speaker des Tages rasch behilflich sein. Sein Wunsch an das Hearing ist es, "dass nicht nur Einsichten geweckt, sondern auch politische Aktivitäten zur Stärkung der Branche gefördert werden." Winters beklagte, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Akteure des Buchmarkts im digitalen Zeitalter deutlich verschlechtert hätten. Die Erwartung, dass auch im Zeitalter des Internets "kreative Lösungen belohnt und geistiges Eigentum geschützt wird", werde vom Gesetzgeber in keiner Weise erfüllt. Insbesondere kritisierte der Kölner Fachverleger, dass es gegen die massenhafte Verletzung des Urheberrechts im Internet keine wirksamen gesetzlichen Initiativen auf nationaler Ebene gebe. Winters wörtlich: "Man wundert sich schon nicht mehr, dass Teile der Bundesregierung den Datenschutz fast wie ein mythisches Rechtsgut vor sich hertragen." Die Folge dessen sei: "Diebstahl im Internet ist völlig risikolos." weiterlesen
Quelle: http://www.boersenblatt.net/


