1. Rahmenbedingungen
Aus den eingesendeten Texten suchen die Vorjury und die Hauptjury 12 Texte aus, die beim Wettbewerb von vier namhaften Fachleuten bewertet werden. Vergeben werden der Literaturpreis Wartholz (€ 10.000), der Publikumspreis (€ 2.000) sowie eine Veröffentlichung im Braumüller Verlag.
Das öffentliche Wettbewerbslesen der AutorInnen findet von 22.- 24. Februar 2013 in der Schlossgärtnerei Wartholz in Reichenau a.d. Rax statt. Die Kosten für Quartier, Verpflegung (Taggeld) sowie die Reisekosten (im Wert eines Zugtickets 2. Klasse) der teilnehmenden AutorInnen übernimmt der Veranstalter.
Der Veranstalter hat das Recht, alle 12 Texte in Buchform zum Wettbewerb zu veröffentlichen. Alle anderen eingereichten Texte werden nicht veröffentlicht und nach 5 Jahren vernichtet. Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, sie an die BewerberInnen zu retournieren.
Einsendeschluss ist der Fr. 7. September 2012 (Poststempel).
Die 12 TeilnehmerInnen werden zwischen 3. und 15. Dez. 2012 informiert. Kann eine Autorin/ein Autor in diesem Zeitraum nicht erreicht werden, wird eine andere/ein anderer nachgereiht.
2. Textkriterien und Beilagen
Das Genre betreffend gibt es keine Vorgabe. Der Umfang des Manuskripts soll auf maximal 20 Vorlese-Minuten (ca. neun Manuskriptseiten, max. 18.000 Zeichen mit Leerzeichen) begrenzt sein. Im Falle von Lyrik sollen 12 Gedichte eingereicht werden. Das Manuskript soll in 6facher Kopie (nicht handschriftlich) im A4-Format eingesendet werden. Um die Anonymität des Bewertungsverfahrens zu garantieren, darf auf dem Manuskript kein Verfassername angegeben werden. Beizulegen ist ein verschlossenes Kuvert, in dem der Titel des Textes, Name, Anschrift und Telefonnummer der Autorin/des Autors, eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein, Pass, etc.) und ein Lebenslauf enthalten sein müssen.
3. Teilnahmebedingungen
Der Wettbewerb ist offen für Autorinnen und Autoren, die in deutscher Sprache schreiben und bereits literarische Texte veröffentlicht haben, d.h. in den letzten fünf Jahren mindestens einen Text in einer namhaften Literaturzeitschrift, im Feuilleton bzw. in Buchform. Eigenverlag und Internetveröffentlichungen zählen nicht. Bitte dazu Kopien bzw. nachvollziehbare Unterlagen beilegen.
Jede Einsenderin/jeder Einsender darf nur einen unveröffentlichten Text für den Wettbewerb einreichen. Textänderungen können weder nachgereicht noch beim Wettbewerbslesen von der Jury berücksichtigt werden. Bei mehreren Zusendungen wird die gesamte Bewerbung nicht gewertet. Falls für einen eingereichten Text bereits ein Termin zur Veröffentlichung vorliegt, darf dieser nicht vor März 2013 sein. Wenn ein eingereichter Text bereits veröffentlicht wurde, muss der Autor/die Autorin im Falle eines Gewinns das Preisgeld zurückzahlen.
Die Ausschreibung des Wettbewerbs (Wettbewerbsbedingungen) sind als Vereinbarung unterschrieben der Einreichung beizulegen.
4. Sonstiges
Mündliche Absprachen zum Literaturwettbewerb Wartholz bestehen nicht.
Änderungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und müssen vom Veranstalter (Christian Blazek) unterschrieben werden.
Der Veranstalter behält sich das Recht auf Änderungen vor.
5. Kontakt
Der Wettbewerbstext und die erforderlichen Unterlagen sind an folgende Adresse zu senden:
Literaturwettbewerb
Schlossgärtnerei Wartholz
Hauptstraße 113
2651 Reichenau a.d. Rax
Österreich
Die Ausschreibung finden sie unter www.schlosswartholz.at
Bei Fragen: literatursalon@schlosswartholz.at
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vor 5 Jahren
Von solchen Aktionen sollte es viel mehr geben. Sehr schön!
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